Gemelnde Guͤnzach, Kl., Atin, eln
Waldrecht betreffend, das ganze unter-286
richkerlsche Verfahren als nichtig gufge-Poben,
die Kosten aber verglichen.
7F. Gerichtshof für den Donau-Kreis.
· s.)"th"å1«inqk-Scuat.
Ams.»A-priiw»urdenver«urthellt:
·
1. auf den Grund der von dem Oberamtsherichte
Leutkirch geführten Untersuchung:
a) Marie Stephani, von Karllebofen
lm Balernschen, wegen ehebrecherischen
Conkubinats, wlederholter Landstrescherei
und Wleder-Eintritts in das Königreich
nach vorausgegangener Vergarnung unter
Straf-Androhung, zu fünfmonatlicher
Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg;
b) Franz Joseph Häberle zu Leutkirch,
wegen ehebrecherischen Conkublnats, zu
oiermonatlicher Festungs-Arbelisstrafe,
und nachheriger Einsperrung
in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm
bis zu erprobter Besserung, wenlgstens
aber auf zwei Monate;
zugleich wurde jedem dieser belden Inquisiten
ein angemessener Dhell der Kosten
zugeschieden.
An demselben Tage wurde:
2. gegen Xaver Hiller, von Waln, welcher
bei dem Oberamtsgerichte Wibllngen
in Untersuchung kam, wegen wiederbolten
Ehebruchs und pollzelwidrigen
Herumjiehens, neben Verfaͤllung in saͤmt.
liche Untersuchungs, Kosten, eine sechsmonatliche
Festongsstrafe mit einer
seiner schwachen Krper= Beschaffenbelt
angemessenen Beschäftigung erkannt, und
dabei bestimmt, daß derselbe nach erston“
dener Strafe unter genaue polizeiliche
Aufsicht gestellt werden solle.
Am 9. Aprll wurden ve ur,
tbeilt:
3. der bel dem Oberamtsgerschte Rovtnsburg
in Untersüch#ing gekommene 16jährite
Josepd Bauz von da, wegen eines
großen und ausgezeschneten, aber ersetzten
Dlebstahls, neben Zuscheldung sämtlicher
Umersuchungs-Kosten, zu olermonatlicher
Einsperrung in dem
Zwangs-Arbeitehaufe zu Ulm;
4. auf die von dem Oberamtsgerichte Wiblingen:
geführte Umersuchung, Cospar
Bauer, von Oberbalzhelm, wegen ver:
schuldeter Tödtung des Küfers Jrban
Georg Stark, von Wain, neben Zuscheldung
der Untersuchunge-Kostept #