Elfter Ergänzungsband. 20.
Dr. D. M. Seuffert=Blätter
für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
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Mittheilungen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts
in Civilsachen.
Eivikrecht; Civilprozeß; Handelsrecht.
Hof und Garten im Sinne des 8138 Thl. 1
Tit. 8 Preuß. LR. Der Erblasser der Beklagten hat
in den Jahren 1867/68 ein Hinterhaus auf der Grenze
nach dem früher zur Liebfrauenkirche gehörigen Kirchhofe
erbaut. Die Kirche und der sie umgebende Kirchhof gehörten
ehedem dem städtischen Central-Hospital zu Görlitz.
In den Jahren 1865/66 wurde die Kirche an die
evangelische Kirchengemeinde abgetreten, während der
Kirchhof im Eigenthum des Hospitals verblieb. Später
wurde über den Kirchhof eine Straße gelegt und das
jenseits der Straße belegene Land zu Bauplätzen ausgelegt,
nur der an das Hinterhaus der Beklagten stoßende
Theil des Kirchhofs blieb erhalten und wurde seitdem
mit gärtnerischen Anlagen versehen. Auch nach der
Abtretung der Kirche an die Kirchengemeinde blieb der
Kirchhof und insbesondere der an das Hinterhaus der
Beklagten stoßende Theil insoweit in der Benutzung der
Kirche, als dort in dem erst kürzlich abgebrochenen Beinhause
Geräthschaften und Feuerungsmaterial verwahrt
wurden, Müll und Asche von der Kirchenheizung bis zur
XI. Ergänzungsband.