Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1855. (32)

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II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Finanz-Departemente.
Des  Finanz-Ministeriums.

a)  Verfügung,  betreffend  die  Ermächtigung  der  Güter-Erpedition  Mühlacker  zu  Controlirung  und
Abferligung  der  bei  derselben  zum  Abstoß  gelangenden  übergangssteuer=  und  controle-Pflichtigen
  Gegenstände.

Mit  Beziehung  auf  die  Bekanntmachung  vom  27.  Januar  1853  (Reg.  Blatt  S.  33  f.)
und  das  dort  aufgestellte  Verzeichniß  der  Uebergangsstationen  für  den  Verkehr  mit  den
controlepflichtigen  Gegenständen  und  der  zur  Abfertigung  zuständigen  Gränzaceiseämter,
so  wie  unter  Hinweisung  auf  die  diesfälligen  weiteren  Verfügungen  vom  10.  August  1853
(Reg.  Blatt  S.  310),  vom  22.  December  1853  (Reg.  Blatt  S.  507)  und  4.  Juli  1854
(Reg.  Blatt  S.  62)  wird  Folgendes  zur  allgemeinen  Nachachtung  bekannt  gemacht.

S.  1.

Die  Güter-Expedition  auf  der  Eisenbahnstation  Mühlacker  wird  an  der  Stelle  des
Accifeamts  Mühlacker,  Cameralamts-Bezirks  Maulbronn,  zu  Ausübung  der  Controle  über
die  bei  derselben  zum  Abstoß  gelangenden  übergangssteuer=  und  controlepflichtigen  Gegenstände,
  so  wie  zur  Erhebung  der  Uebergangssteuer  nach  Maaßgabe  der  Eingangs  erwähnten
  Bekanntmachung  ermächtigt.

S.  2.
Diese  Verfügung  tritt  mit  dem  1.  October  d.  J.  in  Wirkung.
Stuttgart  den  21.  September  1855.
Für  den  Minister:
Sigel.

b)  Verfügung,  betreffend  die  fernere  Einstellung  der  Erhebung  des  Eingangszolls  für
Getreide  u.  s.  w.  6
Mit  böchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen  Majestät  wird  andurch  unter
Beziehung  auf  die  Verfügung  des  Finanzministeriums  vom  4.  November  1854,  betreffend
die  fernere  zollfreie  Einlassung  von  Getreide  u.  s.  w.  (Reg.  Blatt  S.  109)  zur  offentlichen.