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II. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departemente.
Des Finanz-Ministeriums.
a) Verfügung, betreffend die Ermächtigung der Güter-Erpedition Mühlacker zu Controlirung und
Abferligung der bei derselben zum Abstoß gelangenden übergangssteuer= und controle-Pflichtigen
Gegenstände.
Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 27. Januar 1853 (Reg. Blatt S. 33 f.)
und das dort aufgestellte Verzeichniß der Uebergangsstationen für den Verkehr mit den
controlepflichtigen Gegenständen und der zur Abfertigung zuständigen Gränzaceiseämter,
so wie unter Hinweisung auf die diesfälligen weiteren Verfügungen vom 10. August 1853
(Reg. Blatt S. 310), vom 22. December 1853 (Reg. Blatt S. 507) und 4. Juli 1854
(Reg. Blatt S. 62) wird Folgendes zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht.
S. 1.
Die Güter-Expedition auf der Eisenbahnstation Mühlacker wird an der Stelle des
Accifeamts Mühlacker, Cameralamts-Bezirks Maulbronn, zu Ausübung der Controle über
die bei derselben zum Abstoß gelangenden übergangssteuer= und controlepflichtigen Gegenstände,
so wie zur Erhebung der Uebergangssteuer nach Maaßgabe der Eingangs erwähnten
Bekanntmachung ermächtigt.
S. 2.
Diese Verfügung tritt mit dem 1. October d. J. in Wirkung.
Stuttgart den 21. September 1855.
Für den Minister:
Sigel.
b) Verfügung, betreffend die fernere Einstellung der Erhebung des Eingangszolls für
Getreide u. s. w. 6
Mit böchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät wird andurch unter
Beziehung auf die Verfügung des Finanzministeriums vom 4. November 1854, betreffend
die fernere zollfreie Einlassung von Getreide u. s. w. (Reg. Blatt S. 109) zur offentlichen.