Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1836. (2)

Fortlaufende

Nummer.


 

(  332  )

Des  Versicherers

Nummere  des

 

ObrigkeitWohn=  Vor=  und  Zuort.
  Name.

Landes-Immoversicherungs-


  von
dem  Gebäude,
in  welchem  die
versicherten  Gegenstände
  befindlich
  sind.

biliar-Brand-Specielle

  Anga

der  zur  Versicherung  gekommenen
  Gegenstände.