ter Verurtheilung der Antin in dle
Kosten dieser Instanz bestärigt.
14. In der Appellationssache von dem vormaligen
Oberamtsgerichte Leonberg zwlschen
den in Akten benannten Geschwistern
des für todt angenommenen Soldaten
Johann Georg Klingel, von Wimsheim,
Bekl., Anten, an einem und der
ledigen Christine Dorothee Reule von
da, mit ihrem gerichtlich verpflichteten
Geschlechts-Vormund, Kl., Atin, am
andern Thell, verschiedene Ansprüche an
die Klingel'sche Verlassenschaft aus dem
Grunde unehelicher Schwängerung betreffend,
wurde das unterrichterliche Urtbell
vom 5. Juli 1618 durch Urtheil
vom 4. September, ins. den : 7. Oktober
tbeils für rechtskräftlg erkannt, tbeils
bezlehungsweise bestätigt und abgeändert,
unter Vergleichung der Kosten beider
Instanzen.
15. In der Appellatlonssache von dem
vorigen Oberamtsgerichte Vaihlngen zwischen
der verwittweten Stabskellerln Werner
daselbst mit ihrem Krlegsvogt, Bekl.,
Antin, und den Erben des Anwalds
Oestreicher, von Kleln= Glattbach, Kl.,
Aten, eine Anlehens = Forderung betreffend,
wurde vermbge Beschlusses vom
1. December durch ein am g. desselben
Menats erbffnetes Urtheil das von dem
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Richter vorlger Instanz den 16. Juli
1818 ausgesprochene Erkenntulß unter
Verurtheilung der Bekl., Anun, in dle
Kosten dleser Instanz lediglich bestäiigt.
16. In der Rechtssache erster Instanz
zwischen der Ehefrau des Kaufmanns
Bahnmaler zu Eßlingen, Klägerin, und
der verwittweten Frelfrau von Ricer
zu Stuttgart, Bekl., Schuldforderung
betreffend, wurde die Bekl. durch Urtheil
vom 35. Oktober und insin. 3. December
von der gegen sie anzestellten Klage unter
Cempensirung der Prozeß = Kosten
enbunden.
17. In der Appellationssache von dem ve-Drigen
Stadtgerichte zu Stuttgart zwischen
dem Hofschuhmacher Johann Friedrich
Mayer daselbst, Bekl., Anten, und dem
Kanzlei= Rath Geisheimer ebendaselbst,
Kl., Aten, Bürgschaftsforderung betref,
fend, wurde vermige Beschlusses vom
21. Nov. und publ. den 9. Dec. nach
der von dem Kl., Aten, geschebenen
Eidesleistung das unterm #9. December
1619 bedingt ausgesprochene Urtheil für
unbedingt erklärt.
1. In Wechsel-Klagsachen des Handlungsbauses
Stahl und Federer in Stuttgart,
Klägers an einem wider den Handelsmann
Johann Christian Dinkelacker zu
Sindelsingen, Bekl., am andern Theil,