Contents : Der germanische Ursprung der lateinischen Sprache und des römischen Volkes.

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seinen  Nebenbegriff  angeben,  scheint  mir  nicht  darin  zu  liegen.
  Ree  und  conseroare  können  unmöglich  gleichbedeutende
  Worte  seyn,  wenn  den  unterbrochenen  Zustand
wiederherstellen  und  den  bestehenden  fortsetzen
nicht  eins  ist.  Nur  Jenes  hätten  die  Paciscenten  brauchen
müssen,  wenn  sie  die  wiederhergestellte  Aufnahme  der  Doktoren
  mit  Beziehung  auf  das  alte  Recht  und  den  damals  unterbrochenen
  Besitzstand  hätten  ausdrücken  wollen.  Gesetzt  die
obersie  Gewalt  in  Deutschland,  veranlaßt  durch  die  Abweisung
eines  unddelichen  Precisten,  machte  heut  zu  Tage  folgende  Verordnung:
  „In  diesem  Domstifte  sollen  die  Unadelichen  nicht
ausgeschlossen,  sondern  vielmehr  beibehalten  werden.“
  Wer  wörde,  wenn  er  nicht  wüßte,  von  welchem
Siifte  die  Rede  sey,  nicht  gleich  fühlen,  daß  es  nur  ein  solches
  seyn  könne,  wo  sich  wirklich  noch  unadeliche  Domherren
befinden?  Das  conseroentur  drückt  die  Wiederherstellung  eines
  mehrere  Jahrhunderte  hindurch  unterbrochenen  Besitzes  so
wenig,  die  Fortsetzung  des  gegenwärtigen  hingegen  so  offenbar
  aus,  daß  Sie  selbst  bei  Ihrer  obigen  Paraphrase  dieser
Stelle  das  rskäkuere  erst  einschieben,  und  hierdurch  dem  congervanc
  seine  nalürliche  Bedeutung  der  Fortdauer  des  wiederhergestellten
  Zustandes  lassen  mußten.  Da  aber  von  dieser
Wiederherstellung  der  Frieden  nicht  spricht,  so  muß,
döünkt  mich,  was  er  von  Beibehaltung  irgend  eines  Zustandes
verordnet,  von  dem  damals  eristirenden  versianden  werden.
Meine  Erklärung  dieser  Stelle  ist  also  folgende:
„Man  soll  sich  Mähe  geben,  daß  von  den  Domsiüftern
die  adelichen  Patrizier,  Graduirten  und  andere  taugliche
Personen  nicht  ausgeschlossen,  sondern  vielmehr  in  denselben
  (wo  sie  sind)  beibehalten  werden;  den  Fall  ausgenommen,
  wenn  die  Fundationen  dieser  Nichtausschlie-Hung
  und  Beibehaltung  widersprechen.“