Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

XIV

 

 

 

Tag  Seite  des
Juhalt.  #  *—*m
Gesetzes  2c.  Blattes.
Schmidt,  jun.,  Franz,  Kaufmann  zu  Weimar,  Hauptagent  der  Versicherungs-Gesellschaft
  zu  Schwdt  ...  .  ..  ..  ..  ..  .  .  ..  17.  Septbr.

Schmidt,  Richard,  Glasermeister  zu  Weimar,  Hauptagent  der  „Ilammonia“,
Glas-Versicherungs-Gesellschaft  des  Verbandes  von  Glaser-Innungen
  Deutschlands  zu  Hambur

Schulen,  höhere,  Prüfungskommission  für  das  Lehramt  an  solchen.

kanntmachn  ....  ...  .  .  ..  ..  .  .  ..
Schweizerische  Gerichsbezörden.  Verkehr  mit  derselben  seitens  der  deutchen
  Gerichtsbehörden.  Ministerial-Bekanntmachunung  .  .  .  .

Sonntag,  Hermann,  Kaufmann  zu  Weimar,  Hauptagent  des  Feuer-Assekuranz-Vereins
  zu  Altonaaaaaaaa
Sprengstoffe  und  Munitionsgegenstände  der  Militär=  und  Marineverwaltung,
  Vorschriften  über  deren  Versendung  auf  Landwegen.
Ministerial-Bekanntmahag  .  .  .  ...
Staatsbehörden,  deren  Neugestaltung.  Nachtrag  zu  §  5  des  Gesetzes
vom  5.  März  18532215  .  ..  .  ..  .  ..  .  .  .  ..  .  .  .  .
Standesämter:
Ministerial-  Bekauntmachung,  die  Errichtung  eines  besonderen
Standesamts  für  den  Gemeindebezirk  Fernbreitenbach  betreffend
Stöckert,  Wilhelm,  Kaufmann  zu  Weimar,  Hauptagent  der  Aachen-Leip,
ziger  Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
Straßenbauverwaltungen,  deren  Verpflichtungen  im  Interesse  der  Bundestelegraphenverwaltung
  auf  Grund  des  Bundesrathsbeschlusses  vom
25.  Juni  1869.  inisterial-  Bekanntmachung
Submissionsverfahren,  in  Zollsachen  r2c.  betreffend,  siehe  unter  Zollangelegenheiten.

T.

Triptis-Blankenstein,  Eisenbahn,  siehe  unter  Eisenbahn-Angelegenheiten.

U#.

Unfall=  und  Kranken-Versicherung:

Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Höhe  der  Vergütung,
welche  den  Gemeindebehörden  nach  Maßgabe  des  §  81  des  landwirthschaftlichen
  Unfall-Versicherungs-Gesetzes  von  der  Berufsgenossenschaft
  für  die  Einziehung  der  Beiträge  zu  gewähren  ist

Ministerial.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausführungsvorschriften
für  die  Unfall-  und  Kranken-Versicherung  der  im  staatlichen  Forstbetriebe
  beschäftigten  Personen

Regulativ,  betreffend  die  Wahlen  der  dem  Arbeiterstande  angehörenden
  Beisitzer  des  Schiedsgerichts  und  der  zur  Theilnahme
an  den  Unfalluntersuchungen  berechtigten  Bevollmächtigten  der
Krankenkasse  oder  Arbeiter  für  den  staatlichen  Forstbetrieb  des
Großherzogthums

 

1  126

11.  Dezbr.  169
13.  Oktober  135
12.  März  35
13.  Februar  9

 

5.  Septbr.  121
4.  April  55
J.  April  59
14.  Dezbr.  169
.
23  April  61
7.  März  20
20.  Mz.
|
I
20.  März  25