Kriegsamt. Amtilche Auttellungen und Nachrichten
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» Den Angestellten, die demgemäß das Abzeichen tragen
müssen, ist dieses unentgeltlich zu leihen.
2.9 Berechtigt zun Tragen des Abzeichens sind alle
bei militärischen Dienftstellen beschäftigten Zivilpersonen.
Dieienigen, welche nicht zum Tragen des Abzeichens verpflichtet
sind, haben sich dieses auf eigene Kosten zu beschaffen.
Soweit die Bestände einer Dienststelle hierzu ausreichen,
steht dem nichts im Wege, daß auch soschen Hillsdiensttätigen
das Abzeichen von der Dienststelle unentgeltlich
geliehen wird. Scheüch.
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Errichtfung von frbeiter- und
Angestellfen-Ausschüllen.
SPonderdrucke.
Zm Hinblick auf vielfache Nachfrage aus der Industrie
sind von dem Artikel „Errichtung von Arbeiter- und Angestellten-Ausschüssen“
nebst den neuen „Bestimmungen zur
Ausführung des 3 11 des Gesetzes über den vaterländischen
Hilfsdienst“ (vergl. Nr. 44 des „Kriegsamt“. S. 1—3)
Sonderdrucke gefertigt worden. Preis für das Stück einschließlich
Porto 10 Pf., bei Abnahme von 6 Stück und mehr
8 Pf. Bestellungen sind an die Lindendruckerei und Verlagsgesellschaft,
G. m. b. H., Berlin NW. 6, Schiffbauerdamm
19, zu richten.
Von den in Nr. 45 des
Sonderdrucken, betreffend
schichten“, sind noch
„Kriegsamt“ angekündigtem
1 „Entschädigung für Feiereine
Anzahl von Abdrucken verfügbar.
0Ceschäftsräume des Einberufungs-Ausschusses
für den Bereich der Bezirkskommandos
I—VW zerlin.
Die Geschäftsräume des Einberufungs-Ausschusses zum
vaterländischen Hilfsdienst für den Bereich der Bezirkskommandos
1—VI Berlin sind von der Potsdamer Str. 22 nach
Fotsbamer Str. 41 verlegt worden. Feruruf Amt Kurfürst
9723—26. ·.
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sz » Rlohstoffe
Berichte der Kriegs-Rohlfoffabtellung.
Eilen.
NHurse für Sparwerkzenge.
Im Einverständnis mit dem Kriegsamt, Kriegs-Rohstoff-Abteilung
sollen in verschiedenen Städten des
Teutschen Reiches Kurse für Sparwerkzeuge, insbesondere
Drehstähle, abgehalten werden. Beabsichtigt ist die Ausbildung
von Werkzeugschmieden in kleineren und mittle
ren Betrieben. Ein Kursut wird vier bis fünf Tage
Lauern und einen theoretischen sowie einen praktischen
Teil umfassen. Im theoretischen Teil soll ein #urz
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Werkzeugstahl unter besonderer Berücksichtigung von
Schnellschnittslahl gegeben werden. Im praktischen Teih
soll unter Zuhilfenahme einer auch für kleinere Betriebe
deschaffbaren Ausrüstung die Anfertigung von Sparwerkzeugen
vorgeführt und erlernt werden. Hieran
schließt sich das Fertigmachen des Meißels durch Ausglühen,
Härten, Vor-- und Fertigschleifen.
Der erste Kursus wird in Köln in der Gewerbeförderungsanstalt,
Maternusstr. 9, unter Leitung
von Herrn Geh. Regierungsrat Nomberg und der
mweite Kursus in Eßlingen in der Kgl. Württ.
Höheren Maschinen bau- Schule unter Leitung
von Herrn Baurat Berkenhoff stattfinden. Für jeden
Teilnehmer ist eine Gebühr von 50 Mark an die
Schnellstahl-Ausgleichstelle, Charlottenburg,
Hardenbergstr. 3 zu zahlen. Diese Gebühr wird restlos
an die Anstalt abgeführt, die den Kursus abhält. »
Purogramm und Anmeldevordrucke können von der
Schnellstahl-Aunsgleichstelle angefordert werden.
Ausstellung von Bezugs, und Verlaufsgenehmigungem
für Stahldraht und daraus hergestellte Gegenstände.
TL. Ur. VI. 60. 2. 13. Rfs. vom l. 2. lols.
Zwecks Durchführung der Versügung Bist. ——
308/2 17 KR. betreffend Beschlagnahme von Stahldrah
sind
„Bedingungen für die Ausstellung von Bezugs- und
Verkaufsgenehmigungen für Stahldraht und daraus
hergestellte Gegenstände“
von der Rohftahl-Ausgleichstelle, Berlin W. 50, Regensburger
Straße 26, ausgestellt worden, die daselbst auf
Antrag erhältlich find.
Die Beschaffungsstellen des Heeres, der Marine und
der Staatseisenbahnverwaltungen werven als Auftragpeber
von der Neuregelung nicht betroffen, sie erteilen
ihre Aufträge wie bisher.
Webstoffe.
Handel mit Baumwollgarnen.
NKr. Bll. z01Z. 1. KAn. vom 4. J. 191#.
Im Baumwollhandel sind in letzter Zeit des öfteren
sogenannte „O. R.“ und „O. F.“- (ohne Rechnung, ohna
Faktura) Geschäfte getätigt worden. Vor derartigen Geschäften
wird gewarnt. Anch die unter dieser Bezeichnung
angebotenen Garne unterliegen der Beschlagnahme.
Es wird geraten, sich bei Angeboten stets zu vergewilsern,
daß die Genehmigung zur Veräußerung der in Frage-"kKitehenden
Partien erteilt worden ist. -.
Beschlagnahme und Meldepflicht von gesammelten rohen
Menschenhaaren.
Nr. W. 1 85/II. 17. RRA. vom 15. 3. 1918.
Durch obige Bekanntmachung werden alle gesam“-melten
rohen Frauenhaare sowie Chinesenhaare beschlagnahmt.
Ausgenommen von der Beschlagnahme find nur
die von einer Frau gesammelten eigenen Haare, solange
sie sich im Besitz dieser Frau befinden. . 4
Trot der Beschlagnahme bleibt die Veräußerung uns
Eieferung in bestimmter Weise und an bestimmte, in der
t bezeichnete Stellen zulässia, soferm 3