Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Neue  Unterhandlung.  53

telegraphirte  ihm  umgehend  zurück,  bei  dem  Heranrücken  der
Bayern  müsse  er  morgen  in  aller  Frühe  die  Hannoveraner
angreisen,  weil  er  sonst  zwischen  zwei  Feuer  kommen  und
keine  Verantwortung  weiter  übernehmen  könne.  Indessen,  als
er  am  26.  Juni  Morgens  vier  Uhr  eben  zu  Pferde  steigen
wollte,  empfing  er  Moltke's  Antwort,  daß  der  Stillstand  bis
zehn  Uhr  dauere,  vorher  aber  Oberst  von  Döring  noch  zu
einer  Unterhandlung  an  König  Georg  gesandt  werde;  nach
zehn  Uhr  sei  anzugreifen,  falls  nicht  Döring  den  Friedensschluß
  melde.  Falckenstein,  äußerst  unwillig,  entließ  die
Truppen,  und  sandte  einen  Officier  nach  Langensalza  mit  der
Botschaft,  daß  er  den  Stillstand  respectiren  werde.  Dies
beruhigte  den  König  Georg  einiger  Maaßen,  so  daß  er  auf
die  Sendung  des  Oberstlieutenants  Rudorff  nach  Berlin
zurückkam,  und  ihn  dieses  Mal  über  Gotha  gehen  zu  lassen,
beschloß.  Rudorff  sollte  für  freien  Durchmarsch  nach  dem
Süden  Neutralität  auf  acht  Wochen  verheißen,  mit  dem  Zusatze,
  daß  bei  entgegenstehendem  Drängen  anderer  Regierungen
der  König  seine  Armee  beurlauben  würde.  Dies  Anerbieten
hätte  schwerlich  in  Berlin  ausgereicht:  dort  aber  hatte  Bismarck
  schon  Tags  zuvor  von  dem  etwas  zweifelnden  Könige
die  Erlaubniß  erlangt,  in  Langensalza  noch  einen  Versuch
mit  dem  Bündnißantrage  des  14.  Juni  zu  machen,  der  bei  der
bedenklichen  Lage  der  jetzt  in  der  That  umstellten  hannover'schen
Armee  vielleicht  bessere  Aussicht  als  während  der  verhängnißvollen
  Nacht  in  Herrnhausen,  haben  würde.  Noch  am  Abend
des  25.  wurde  Döring  mit  diesem  Auftrage  abgesandt;  noch
einmal  war  eine  Möglichkeit  eröffnet,  im  Laufe  des  26.  Juni
zum  Frieden  zu  gelangen.  Wiederum  aber  sollte  ein  neuer
Zwischenfall  die  Lage  völlig  verwandeln.