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vom 6. December daskvorstehende Er-
kenntnitß dahin gemildert, daß der Ver-
urtheilten die Todesstrafe aus Gnaden
erlassen sepn und an die Stelle der-
selben eine Freiheitsstrafe von fünf
und zwanzig Jahren in dem Zucht-
hause zu Ludwigsburg treten soll;
4. Gegen nachbenannte bei dem Ober-
amtögerichte Riedlingen in Untersuchung
gekommene Personen hat der Criminal-=
senat des königlichen Obertribunals auf
die von Amtswegen geschehene Vorle-
gung zur Revision unterm 2y. August
162: nachbemerkte Strafen erkannt,
welche von Seiner Königlichen Ma-
jestät nach höchster Entschließung vom
6. December nicht gemildert worden
sind:
) gegen Gottlieb Schempp, von Er-
kenbrechtsweiler, wegen vier im Com-
plott und theilweise unter erschweren-
den Umständen verübter Raub-Ver-
brechen, wegen wiederholter ebenfalls
in Genossenschaft verübter zum Theil
qualifizirter Diebstähle, gewaltsamer
Widersehlichkeit, Landstreicherei und
weiterer Vergehen, neben Verfällung
in seine Arrest-, Azungs= und einen
angemessenen Theil der Untersuchungs-
und Vertheidigungskosten, eine zwan-
zigjährige Zuchthausstrafe in Got-
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teszell, mit der Bestimmung, daß nach
Verfluß von 18 Jahren über das Be-
tragen des Inquisiten vom Zuchthaus-
Rflegamt wegen erwaiger Einsperrung
in ein Zwangs-Arbeitshaus nach er-
standener Strafe, Bexicht zu erstatten
sey;
b) gegen Joseph Schaich, von Straß,
koͤniglich Baierschen Landgerichts Un-
terguͤnzburg, wegen drei im Complott
und theilweise unter erschwerenden Um-
staͤnden veruͤbter Raubverbrechen, we-
gen mehrfacher großentheils qualifizir-
ter und ebenfalls in Geuossenschaft be-
gangener Diebstaͤhle, Landstreicherei und
weiterer Vergehen, unter Verfaͤllung
in seine Arrest-, Azungs= und einen
Theil der Untersuchungs= und Verthei-
digungskosten, eine siebenzehnjäh-
rige Zuchthausstrase zu Gotteszell,
und nachherige Ausweisung aus
dem Königreiche unter Bedrohung mit
empfindlicher Strase auf den Wieder-
betretungofall;
We) gegen Eustach Maier, von Magen-
buch, im Fürsienthum Sigmaringen,
wegen zwei im Complott und theilweise
unter weiter erschwerenden Umständen
verübter Raubverbrechen, wegen wie-
derbolter, theils qualifizirter, theils
unter erschwerenden Umständen und in