111
Untersuchungs= Gericht zu einer Züchtigung
mit fünf und zwanzig
Suoockstreichen, zu vier und ein halbmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe
und nachheriger Reclusson bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber
auf ein Jahr;z
5b) Waldburga Schwendi, von Obermarchthal,
wegen Mitwissenschaft und
nachgefolgter Diebstahls-Theilnahme,
wiederholter Landstreicherei und Injurien,
neben Verfällung in den Schaden=
Ersatz zu viermonatlicher
Juchthausstrafe in Markgröningen,
und nachheriger Reclusion bis zu erprobter
Besserung, wenigstens aber
auf vier Monate verurtheilt und
wider beide Angeschuldigte hinschhtlich
der Kosten das Angemessene verfügt;
12. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
Wiblingen in Untersuchung gekommenen
suspendirten Schultheisen Franz Joseph
Walter, von Mietingen, wegen
betrügerischen Schuldenmachens mittelst
Fälschung öffentlicher Urkunden, neben
Entsetzung von seiner Schultheisenstelle
und Unfähigkeits-Erklärung zu Bekleidung
eines öffentlichen Amts unter Verfällung
in den Schaden= und Kosten-Ersaß
eine viermonatliche Zuchthausstrase
in Markgröningen erkannt.
Den 31. December wurde:
:5. auf den Grund der von dem Oberamtsgericht
Ulm geführten Untersuchung
Friederike Renz, von Aichelberg,
Oberamts Kirchheim, wegen wiederholten
Unzuchts-Vergehens, dann wegen
Perheimlichung und Verläugnung ihrer
Schwangerschaft und Entbindung,
unter Verfällung in sämtliche Untersuchungskosten
zu einer fünfmonatlichen
Zuchthausstrafe zu Markgröningen;
24. auf den Grund der von dem Oberamtsgerichte
Biberach geführten Untersuchung,
Anton Rapp, von Mettenberg,
wegen Unterschlagung, gebrochenen
Handgelübdes und wiederholter Landstreicherei,
neben Verfällung in seine
Arrest-Azungs= und die Hälfte der
Untersuchungskosten zu einer einmonatlichen
Festungsstrafe und nachheriger
sechsmonatlicher Einsperrung in
das Zwangsarbeitshaus zu Ulm verurtheilt.
An demselben Tage wurden:
35. auf die von dem Oberamtsgerichte
Wiblingen gegen den Schultheisen Engelhard,
von Steinberg, und Consorten
geführte Untersuchung:
a) der Schultheis Engelhard wegen
Führung von Nebenrechnungen mit
6