Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Untersuchungs=  Gericht  zu  einer  Züchtigung
  mit  fünf  und  zwanzig
Suoockstreichen,  zu  vier  und  ein  halbmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe
und  nachheriger  Reclusson  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber
auf  ein  Jahr;z
5b)  Waldburga  Schwendi,  von  Obermarchthal,
  wegen  Mitwissenschaft  und
nachgefolgter  Diebstahls-Theilnahme,
wiederholter  Landstreicherei  und  Injurien,
  neben  Verfällung  in  den  Schaden=
  Ersatz  zu  viermonatlicher
Juchthausstrafe  in  Markgröningen,
und  nachheriger  Reclusion  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber
auf  vier  Monate  verurtheilt  und
wider  beide  Angeschuldigte  hinschhtlich
der  Kosten  das  Angemessene  verfügt;
12.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Wiblingen  in  Untersuchung  gekommenen
suspendirten  Schultheisen  Franz  Joseph
  Walter,  von  Mietingen,  wegen
betrügerischen  Schuldenmachens  mittelst
Fälschung  öffentlicher  Urkunden,  neben
Entsetzung  von  seiner  Schultheisenstelle
und  Unfähigkeits-Erklärung  zu  Bekleidung
  eines  öffentlichen  Amts  unter  Verfällung
  in  den  Schaden=  und  Kosten-Ersaß
  eine  viermonatliche  Zuchthausstrase
  in  Markgröningen  erkannt.

Den  31.  December  wurde:

:5.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgericht

  Ulm  geführten  Untersuchung
Friederike  Renz,  von  Aichelberg,
Oberamts  Kirchheim,  wegen  wiederholten
  Unzuchts-Vergehens,  dann  wegen
Perheimlichung  und  Verläugnung  ihrer
  Schwangerschaft  und  Entbindung,
unter  Verfällung  in  sämtliche  Untersuchungskosten
  zu  einer  fünfmonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu  Markgröningen;


24.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte

  Biberach  geführten  Untersuchung,
  Anton  Rapp,  von  Mettenberg,
wegen  Unterschlagung,  gebrochenen
Handgelübdes  und  wiederholter  Landstreicherei,
  neben  Verfällung  in  seine
Arrest-Azungs=  und  die  Hälfte  der
Untersuchungskosten  zu  einer  einmonatlichen
  Festungsstrafe  und  nachheriger
  sechsmonatlicher  Einsperrung  in
das  Zwangsarbeitshaus  zu  Ulm  verurtheilt.


An  demselben  Tage  wurden:

35.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte

Wiblingen  gegen  den  Schultheisen  Engelhard,
  von  Steinberg,  und  Consorten
  geführte  Untersuchung:
a)  der  Schultheis  Engelhard  wegen
Führung  von  Nebenrechnungen  mit
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