127
Besoldungen ꝛc. und der Verkaͤufe
unter den Keltern, deßgleichen wegen
der etwaigen Einkellerungen.
4.) Sammlung und gleichbaldige Pruͤ-
fung der von den Cameralaͤmtern
nach Masigabe der Verordnung vom
17. Oktober 18--z einzusendenden
Herbst-Rechnungen, und Vorlegung
des Ergebnisses derselben an das
Finanz-Ministerium.
5.) Leitung der Verwendung und des
Verkaufs der eingekellerten Welne 2c.
nach den durch die Staatshaupt--Kas.
sen-Verwaltung den Finanz-Kam-
mern dißfalls zukommenden Eröfnun-
gen.
6.) Einziehung viertelsährlicher Berichte
über die außer dem Herbst verkauften
und vorrdthigen Weine, mit Anzeige
der auf die Preise einwirkenden Ver-
hältnisse, von den Cameralämtern,
und
7.) Mittheilung des Ergebnisses dieser
Uebersichten an die Staatshauptkas=
sen-Verwaltung.
4. 12.
E) Die Prüfung, Ermäßigung und ZJah-
lungs = Verfügung des gesammten
Elementar-Aufwands bei den, den Fi-
nanz-Kammern untergebenen Aemtern
innerhalb der in den Special-Etats
festgesesten Summen, sedoch mit Aus-
nahme neuer fortwährender Ausgaben,
welche sedenfalls höherer Genehmigung
bedürfen.
Zu dem Elementar-Aufwand gehs-
ren, neben den auf dem Eigenthum
des Staats haftenden Grundlasten
und gewissen Besoldungen, folgende
einzelne Ausgaben:
1.) Diäten und Reisekosten in Verwal-
tungs-Angelegenheiten der einzelnen
Aemter,
3#.) Prozeßkosten,
3.) Natural-Verwaltungskosten,
4.) Verleihungs = oder Selbstverwal-
tungs-Erhaltungs= und Besserungs-
Kosten der Güter rc.
5.) Keltern= und Herbstkosten,
6.) Zehent-Verleihungs= und Einzugs-
Kosten,
7.) Gölt-Erhebungs-Kosten, Abgaben
an Frohn= und Gülkpflichtige,
6.) Kosten von den, mit höherer Ge-
nehmigung angeordneten Renova-
tionen und Registratur-Einrichtun-
gen, so wie Steinsaß = und Unter-
gangs-Kosten; ferner in Ansehung
der Forst= und Jagd-Verwaltung:
9.) Wald-Curlturkosten, welche einer
vorgängigen Prüfung des Forstraths
unterliegen,
1