Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Besoldungen ꝛc. und der Verkaͤufe 
unter den Keltern, deßgleichen wegen 
der etwaigen Einkellerungen. 
4.) Sammlung und gleichbaldige Pruͤ- 
fung der von den Cameralaͤmtern 
nach Masigabe der Verordnung vom 
17. Oktober 18--z einzusendenden 
Herbst-Rechnungen, und Vorlegung 
des Ergebnisses derselben an das 
Finanz-Ministerium. 
5.) Leitung der Verwendung und des 
Verkaufs der eingekellerten Welne 2c. 
nach den durch die Staatshaupt--Kas. 
sen-Verwaltung den Finanz-Kam- 
mern dißfalls zukommenden Eröfnun- 
gen. 
6.) Einziehung viertelsährlicher Berichte 
über die außer dem Herbst verkauften 
und vorrdthigen Weine, mit Anzeige 
der auf die Preise einwirkenden Ver- 
hältnisse, von den Cameralämtern, 
und 
7.) Mittheilung des Ergebnisses dieser 
Uebersichten an die Staatshauptkas= 
sen-Verwaltung. 
4. 12. 
E) Die Prüfung, Ermäßigung und ZJah- 
lungs = Verfügung des gesammten 
Elementar-Aufwands bei den, den Fi- 
nanz-Kammern untergebenen Aemtern 
innerhalb der in den Special-Etats 
festgesesten Summen, sedoch mit Aus- 
nahme neuer fortwährender Ausgaben, 
welche sedenfalls höherer Genehmigung 
bedürfen. 
Zu dem Elementar-Aufwand gehs- 
ren, neben den auf dem Eigenthum 
des Staats haftenden Grundlasten 
und gewissen Besoldungen, folgende 
einzelne Ausgaben: 
1.) Diäten und Reisekosten in Verwal- 
tungs-Angelegenheiten der einzelnen 
Aemter, 
3#.) Prozeßkosten, 
3.) Natural-Verwaltungskosten, 
4.) Verleihungs = oder Selbstverwal- 
tungs-Erhaltungs= und Besserungs- 
Kosten der Güter rc. 
5.) Keltern= und Herbstkosten, 
6.) Zehent-Verleihungs= und Einzugs- 
Kosten, 
7.) Gölt-Erhebungs-Kosten, Abgaben 
an Frohn= und Gülkpflichtige, 
6.) Kosten von den, mit höherer Ge- 
nehmigung angeordneten Renova- 
tionen und Registratur-Einrichtun- 
gen, so wie Steinsaß = und Unter- 
gangs-Kosten; ferner in Ansehung 
der Forst= und Jagd-Verwaltung: 
9.) Wald-Curlturkosten, welche einer 
vorgängigen Prüfung des Forstraths 
unterliegen, 
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