Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Den 18. Maͤrz 
in Leonberg, Neckarsulm, Tübingen, Sülz, 
Crailsheim, Welzheim, Blaubeuren, 
Ravensburg. 
Den :. März 
in Vaihingen, Weinsberg, Nürtingen, 
Horb, Ellwangen, Gaildorf, Wiblingen, 
Saulgau. 
Den :4. März 
in Maulbronn, Ludwigsburg, Urach, Rot- 
tenburg, Ulm, Riedlingen. 
Den 26. März 
in Reutlingen. 
Hierzu werden die Militärpflichtigen, an 
deren Alrersklasse in gegenwärtigem Jahre 
die Reihe der Aushebung ist, nämlich die 
im Jahr 180: gebornen Jünglinge, unter 
den im Rekrutirungs-Gesetz vom -. August 
1619 angedrohten Rechtsnachtheilen hier- 
durch vorgeladen, wobei zu ihrer Belehrung 
folgendes bemerkt wird: 
1.) Jeder Militärpflichtige hat sich an 
dem Tage der Aushebung in dem 
Hauptorte deojenigen Oberan##ztobe= 
zirks, dem er nach den Bestimmun- 
gen des Art. 6. des Rekrutirungs- 
Gesetzes angehoͤrt, einzufinden. 
2.) Diejenigen, welche eine Befreiung 
wegen Familien-Verhältnisse (als ein- 
zige oder alteste Söhne u. s. w.) oder 
wegen Berufs (als Studirende, Schul- 
158 
5. 
4 
6 
provisoren u. s. w.) ansprechen, koͤn- 
nen solche durch ihre Eltern, Vor- 
muͤnder oder sonstige Bevollmaͤchtigte 
geltend machen; dagegen 
) wird jeder, welcher bei der Aus- 
hebung nicht erscheint, für diensttüch- 
tig angenommen, in so ferne seine 
Dienstuntüchtigkelt nicht notorisch ist. 
.) Wer einen Befreiungsgrund bei der 
L..AL. AI. Fann 
solchen spaͤterhin nicht mehr geltend 
machen; auch hat 
.) absichtliches oder verschuldetes Weg- 
bleiben von der Aushebung die weitere 
nachtheilige Folge, daß der Nichter- 
scheinende, in so ferne ihn die Reihe 
trifft, und keine Befreiung fuͤr ihn 
nachgewiesen wird, unwiderruflich zum 
Contingent bezeichnet, und seiner Zeit 
mit verlaͤngerter Dienstzeit eingereiht, 
in so ferne ihn aber die Reihe nicht 
trifft, mit Gefaͤngnißstrafe belegt wird. 
.) Gegenwaͤrtiger Aufrufgilt allen Mili- 
taͤrpflichtigen, denen keine besondere 
Ladung zugekommen seyn sollte, be- 
sonders aber denen, welche als abwe- 
send in Nummer der Stuttgar- 
ter allgemeinen Anzeigen von diesem 
Jahre namentlich angefuͤhrt, sind. 
25 
*/ 
Stuttgart, den 13. Februgr 1835. 
Kapff.
	        
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