Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Nro. 12. 
Könfglich Württemhergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
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Donnerstag, den 20. Februar 1835. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
1 Verfügungen vder Departement # 
Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Verordnung, die erneucite Medizinal-Tare betressend. 
Bei den großen und vielfachen Verän- 
derungen, welche sich in dem Umfange der 
Wissenschaft, in den Preisen der Dinge, 
und in den Verhältnissen des ärztlichen 
Personals seit mehr als 60 Jahren zuge- 
tragen haben, ist schon längere Zeit das 
Bedürfniß einer allgemeinen Revision und 
Ergänzung der zuleßt am 16. Oktober 1.55 
sestgesetzten und nur in wenigen Punkten 
durch einzelne seitherige Verordnungen 
abgeänderten Medizinal = Taxe fühlbar 
geworden. 
Nachdem nun dieser Gegenstand sowohl 
ven dem Kenigl. Medizinal-Collegium 
als von der medizinischen Fabultät der 
Landes-Universität näher berathen worden 
ist: so wird in Gemäßheit Königl. Ent- 
schließung vom 30. v. M. die beigefüägte
	        
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