Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

lichkeit zum Ersatze des Schadens und bis zu erprobter Besserung, wenigstens 
Bezahlung ihrer Beifahungs--Arrest- aber auf sechs Monate; 
und Untersuchungs-Kosten zu dreijch= 16. Conrad Gaumer, von Gündelbach, 
riger Zuchthausstrafe und nachheriger O. A. Maulbronn, wegen wiederholten, 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus an seinem Dienstherrn begangenen Dieb- 
bis zu erprobter Besserung, wenigstens stahls, neben dem Ersaße seiner Arrest- 
aber auf achtzehen Monate. Azungs= und der Hälfte der Untersu- 
chungs-Kosten zu fünfmonatlicher 
Am 25. Januar wurden verutr- Festungsstrafe. 
theilt: 
Am 33. Januar wurden verur- 
13. Johannes Stängle, von Benningen, theilt: 
O. A. Ludwigsburg, wegen wiederholten #16. Tean Pierre Talmon, von Serres, 
großen und ausgezeichneten Diebstahls, O. A. Maulbronn, wegen Ehebruchs, 
neben der Verbindlichkeit zum Ersatze wiederholter Betruͤgereien, Vagirens 
des Schadens und zu Bezahkung seiner umd Lügen vor Gericht, neben der Ver- 
Arrest-Azungs= und Untersuchungs- bindlichkeit zu Bezahlung seiner Haft- 
Kosten zu dreijähriger Juchthaus- und 3 der Untersuchungs= Kosten zu 
strase mit Willkomm und nachheris fechsmonatlicher Festungastrafe; 
ger Einsperrung in ein Zwangs-Ar= 1). die bei dem Criminalamte Stungart 
beitshaus bis zu erprobter Besserung, in Untersuchung gekommene Marie 
wenigstens aber auf die Dauer von. Varbara Weimar, von Thailsingen, 
achtzehen Monaten; O.A. Herrenberg, wegen verübter Dieb- 
14. die zu Vaihingen in Untersuchung stähle, werunter ein großer begriffen 
gekommene Ehristiane Hafner, von il, und wegen Lügen vor Gericht, ne- 
Lomersheim, O. A. Maulbronn, wegen ben dem Ersahße des Schadens und Be- 
dritten Diebstahls, neben der Verbind- zahlung ihrer Arrest = Azungs= und 
lichkeit zum Ersaße des Schadens, so 78# der Untersuchungs-Kosten zu fünf- 
wie ihrer Arrest-Azungs= und 3 der monatlicher Zuchthausstrafe; 
Untersuchungs-Kosten zu einjühriger 13. Johann Gottlieb Bonwetsch, Tuch- 
Zuchthauostrafe und nachberiger Ein- macher-Geselle von Eßlingen, wegen 
sperrung in ein Zwangs-Arbeitohaus wiederholten Vagirens und Bettelns, 
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