Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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neutralen  flüssigen  Trinitrotoluols  seines  Gemenges  von  Trinitrotoluolen
mit  niedriger  nitrierten  Toluolen],  höchstens  20  Prozent  Dinitrochlorhydrin,
höchstens  5  Prozent  Nitroglyzerin,  höchstens  1  Prozent  Kollodiumwolle
und  von  Kohlenhydraten).

2.  Beförderungsvorschriften.  E.  Verladung.
Im  Abs.  (1)  wird  am  Ende  hinzugefügt:
Ferner  ist  das  Zusammenladen  von  Nitrozellulose  (Schießbaumwolle  in  Flockenform
  und  Kollodiumwolle  ungepreßt,  Ia.  A.  1.  Gruppe  c)  a))  mit  Sprengkapseln
  (Ib.  Ziffer  43))  zulässig,  wenn  die  Nitrozellulose  mindestens  35  Prozent
Wasser  oder  Alkohol  enthält  und  die  Sprengkapseln  nach  den  Vorschriften  unter
Ib.  A.  zu  4  a)  Abs.  (3)  a)  und  Abs.  (5)  ci)  verpackt  sind.

Nr.  Ib.  Munition.
Beförderungsvorschriften.

A.  Verpackung.  Zu  4a).
Es  werden  gefaßt:
1.  Abs.  (3)  a))  der  Eingang:
a)  mindestens  12  cm,  wenn  die  Sprengkapseln  mit  Ammoniaksalpetersprengstoffen
(Ia.  A.  1.  Gruppe  a))  oder  mit  Nitrozellulose  in  Flockenform  und  ungepreßt
(a.  A.  1.  Gruppe  c)  a))  oder  mit  Schießmitteln  der  1.  Gruppe  (Ia.  B.
1.  Gruppe)  zusammen  in  denselben  Wagen  verladen  werden  sollen.  Der
Zwischennam  usw.  wie  bisher.
2.  Abs.  (5)  ca)  der  Eingang:
a)  wenn  die  Sprengkapseln  zusammen  mit  Ammoniaksalpetersprengstoffen  oder
mit  Nitrozellulose  der  1.  Gruppe  in  Flockenform  und  ungepreßt  oder  mit
Schießmitteln  der  1.  Gruppe  befördert  werden  sollen  (vergleiche  Abs.  (3)#%)),

E.  Verladung.
Im  Abs.  (1)  wird  am  Ende  hinzugefügt:
Ferner  ist  die  Zusammenladung  von  Sprengkapseln  (Ziffer  4a))  mit  Nitrozellulose
  (Schießbaumwolle  in  Flockenform  und  Kollodiumwolle  ungepreßt,  l  a.  A.
1.  Gruppe  c)  a))  zulässig,  wenn  die  Sprengkapseln  nach  der  Vorschrift  unter
A.  zu  4  a)  Abs.  (3)  a)  und  Abs.  (5)  a)  verpackt  sind  und  die  Nitrozellulose
mindestens  35  Prozent  Wasser  oder  Alkohol  enthält.