Die Uebungen der theologischen
Gesellschaft werden in einigen Stun-
den der Woche nach Verschiedenheit der
Faͤcher leiten Praͤlat D. Bengel, D.
Wurm, D. Steudel, Prof. Schmid,
Repetent Klaiber, der Aeltere.
b) Katholische Fakultät.
Fuͤr die Liebhaber der arabischen Litera-
tur faͤhrt D. Herbst wochentlich zwei
Stunden Abdolatiphs Denkwürdig-
keiten von Acgypten zu erblären fort.
Derselbe trägt wochentlich dreimal
die biblische Alterthums-Kunde in
Verbindung mit der Geschichte des
jüdischen Volkes vor.
Derselbe erblärt wochentlich zweimal
cursorisch den gesetzlichen Theil des
Pentateucho.
Ebenderselbe fährt wochentlich drei
Stunden mit der Erklärung der Psal-
men fort.
Die allgemeine Einleitung in die
Bücher des neuen Bundes trägt
D. Feilmoser wochentlich zwei Stun-
den, uund die besondere Einleitung
in dieselben Bücher drei Stunden
vor.
Derselbe erklárt wochentlich drei Stun-
den das Evangelium des Markus,
und eben so oft den ersten Brief an
die Korinther.
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Die Grundsätze der apologeti-
schen Theologie trägt D. Drey vier-
mal in der Woche vor.
Derselbe seßht die Vorlesungen der
Dogmatik in seeben wochentlichen Stun-
den fort.
Mit dem Vortrage der christlichen
Moral fährt D. Hirscher in fünf wo-
chentlichen Stunden fort.
Derselbe trägt in eben so vielen Stun-
den die Homiletik, Katechetik und
Liturgik, in Verbindung mit prakti-
schen Uebungen vor.
Die Vorlesungen zur Fortsetzung der
Kirchengeschichte, und über das Ka-
tholische Kirchenrecht werden seiner
Zeit angebündigt werden.
Rechtswissenschaft.
Encyklopädie und Methodologie
wird Prof. D. Cloßius nach Eisenhart,
von 10—11 fünfmal wöchentlich vortra-
gen.
Methodologie Prof. D. Gmelin,
nach seinem Compendium öffentlich.
Institutionen des Remischen Rechts
Prof. D. Wächter, nach Mackelden
ate Ausg. von 10—11.
Pandecten wird Prof. D. von Mal-
blank um 9 und #½1 fortseßzen,
Prof. D. Schrader nach Güönther, in