Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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teren theils versuchten, theils vollbrach- 
ten Betrugs, wider dieselbe unterm 
4. November v. J. gefällte (S. 967. 
des Reg. Blatts vom Jahr 13323 ent- 
haltene) Straf-Erkenntniß,, unter Ver- 
urtheilung der Rekurrentin in die Ko- 
sten zweiter Instanz, lediglich bestätigt; 
. in der Rekurssache der Catharine Mül- 
ler, von Höldis, O. A. Welzheim, das 
von dem Gerichtshofe zu Ellwangen 
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unterm 5. December v. J. gefällte (S. 5. 
des Reg. Blatts von 16-5 eingerückte) 
Straf-Erbenntniß abgeändert, und die 
Rekurrentin wegen abgelegten, jedoch 
bald darauf zurückgenommenen falschen 
eidlichen Zeugnisses zu sechswöchiger 
Zuchthausstrase und Bezahlung der Ko- 
sten erster und zweiter Instanz verur- 
theilt. 
II. Eivil-Senat. 
Den 3. Februar wurde: 
. in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Eßlingen zwischen den Erben 
der Elifabethe Sophie Dillenius zu Lud- 
wigoburg, Bekl., Anten, unb den Erben 
der Maria Christina Rappolt zu Oehrin- 
gen, Kl., Aten, Michtigkeit eines Testa- 
ments betreffend, das unterm 50. März 
163 eröffnete Erbenntmiß erster Instanz 
unter Vergleichung der Kosten dieser In- 
stanz abgeändert. 
Den 7. Februnar wurde: 
in der Ationssache von dem Gerichts- 
hose zu Ulm zwischen den Erben der 
Johann David Lausterer'schen Eheleute 
zu Stetten im Remsthale, O. A. Cann- 
Kadt, Bekl., Anten, Mitaten, und der 
Kduigl. Hof-Domaiuen-Kammer, Kl., 
Aein, Mitantin, herrschaftliche Abzugs- 
Forderung berreffend, das am 1. Ja- 
nuar 163: eröffnete Erkenntniß voriger 
Instanz unter Vergleichung der Kosten 
dieser Instanz theils bestätigt, theilo 
abgeändert. 
Den 10. Februar wurbe: 
3. in der Ationssache von dem Gerichtshofe 
zu Ellwangen zwischen dem vormaligen 
freiherrl. von Bubenhoven'schen Rent- 
beamten Dangelmaier in Donzdorf, 
O. A. Geißlingen, Luten, Anten, und 
der Debitmasse-Curatel des verstorbenen 
Königk. Baierischen General = Majors 
v. Bubenhoven zu Winzingen, O.A. 
Gmünd, Latin, Arin, Vorzugsreche im 
Gant betresfend, erkannt, daß diese 
Arionssache zur Zeit nicht anzunehmen,
	        
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