Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

und zu: dreiwoͤchiger Gefaͤngniß- 
strafe verurtheilt; sodann wurde 
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c). der von dem suspendirten Gemeinde- 
rath Johann Conrad. Mohl ergriffene 
Rekurs wegen Verzichtleistung alge- 
wiesen, endlich 
in Betreff der Kosten eines Theils das 
Erkemuniß erster Instanz bestätigt, und 
-andern Theils die Kosten der Rekurs- 
Instanz sänulichen.Rekurrenten aufer- 
legt; 
5. in der Rekurssache des Gemeinderaths 
Gottfried Stäble, von Derdingen, 
O. A. Maulbronn, die gegen das von 
dem Gerichtöhofe in Ehlingen am 17. 
December v. J. wegen fortgesehrer Fäl- 
schungen zu Bedeckung von Cassen-Ein- 
griffen und schlechter Verwaltung des 
Ver- 
ihm anvertrauten pflegschaf lich 
mögens wider ihn gefällte, die Cassation- 
von der Gemeinderaths-Stelle, Unfi- 
higkeits-Erklárung und vierzehentd- 
gige Gefängnißstrafe aussprechende Er- 
kenntniß 
Mangels einer Beschwerde unter Ver- 
urtheilung des Rekurrenten in die Ko- 
sten zweiter Instanz verworsen. 
Den 1u. März wurde: 
. in der Rekurssoche der Cácilia Staller, 
von Wellendingen, O. A. Rottweil, das 
von dem Gerichtshofe in Tübingen,m 
erhobene Berufung wegen 
# 
S 
15. December v. J. wegen wiederholter 
unerlaubter Entfernung aus ihrem 
Wohnort und wegen wiederholten Va- 
girens wider sie gefällte (S. 85. des 
Reg. Blatts v. J. 1825 eingerückte) 
Straf-Erkenntniß unter Verurtheilung 
der Rekurrentin in die Kosten der zwei- 
ten Instanz lediglich bestärigt. 
Eben so-wurde den 15. März: 
.Hin der Rekurssache des Conrad Bol- 
linger, von Ober-Sulmetingen, O.A 
Biberach, das von dem Gerichtshofe 
in Ulm unter dem 3o. Deceinber v. J. 
wegen thätlicher Widersehlichkeit gegen 
die Odrigkeit, und schwerer öffentlicher 
Injurien wider ihmgefällte (S. 120 des 
Reg. Blatts v. J. 1833 eingeräckte) 
Srras-Erkenntniß, und 
in der Rekurssache der Barbara Rueß, 
von Urach, das von dem Gerichtshofe 
in Eßlingen, unterm 6. Februar d. J. 
wegen gewerbsmäßiger Begünstigung 
von Diebstählen wider sie gefällte (S. 
161 des Reg. Blatts v. J. 1823 einge- 
rückte) Stras-Erkenntnif, unter Verur- 
rheilung der Rekurrenten in die Kosten 
der zweiten Instanz lediglich bestaͤtigt. 
Den 18. März,wurde: 
. in der Rekurssache des Jafob Schäfer, 
von Eßlingen, das von dem dortigen 
Gerichsshofe am 5. Rovember v. J.
	        
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