Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

dritten Instanz ausgesprochenes Erkennt- 
niß eingelegte Revision als unstatthaft 
von Amts wegen verworfen; 
9# in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Eßlingen zwischen dem Küfer- 
meister Erbe und Consorten zu Stutt- 
gart) Jaten, jetzt Inten, Anten, Qnten, 
und dem Küfer= Obermeister Groß da- 
selbst, Inten, jeht Jaten, Aten, Qaten, 
Besitzdes Keltern-Rechts, jebt Wieder- 
einsetzung in den vorigen Stand wegen 
versäumter Nothfrist betreffend, das am 
. Juli 2842 gefällte Erkenntniß voriger 
Instanz unter Verurtheilung der Anten 
in die Kosten dieser Instanz bestätigt, 
und erkannt, daß die Anten, Onten, 
mitr der gegen das erstrichterliche Er- 
kenntniß in dritter Instanz vorgebrach- 
ten Nullitäten-Klage, so wie mit ihrem 
Restitutions-Gesuch wegen der in vori- 
ger Instanz versäumten Gemeinschaft 
der Ation, als jedenfalls noch nicht hie- 
her geeignet, abzuweisen seyen. 
Den 19. März wurde: 
o. in der Ationssache von dem Gerichts- 
hofe zu Tübingen zwischen der Gemeinde 
Gomaringen mit Hinterweiler, O.A. 
Reutlingen, Kl., Antin, und der K. 
Finanz-Kammer zu Reutlingen, Bekl., 
Atin, poto condictionis indebii, die 
Berufung wegen Mangels an einer ge- 
gründeten Beschwerde unter Verurtbei- 
lung der Antin in die Kosien dieser In- 
stanz von Amts wegen verworfen. 
B8) Kreei Gericht heéfe. 
I.. Gerichtshof für den Neckar-Kreig. 
1. ECriminal = Senat. 
Am: 1. März= wurden verur- 
theilt: 
: die bei dem Criminalamt zu Stkutt- 
gart in Untersuchung gekommene Do- 
rothee Fischer, von Birkmannsweiler, 
O.A. Waiblingen, wegen eines großen 
und auagezeichneten Diebstahls, wegen 
Unzucht und polizeiwidrigen Aufenthalts. 
zu Stuttgart, neben Bezahlung ihrer 
Arrest= Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten zu viermonatlicher Zucht- 
hausstrafe; 
: der Weing&rtner Adam Friedrich 
Metsch, von Hessgheim, O. A. Besig= 
heim, wegen Unterschlagung, Fälschung, 
- - « 
und Eigenmächtigkeit, neben dem Er-
	        
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