dritten Instanz ausgesprochenes Erkennt-
niß eingelegte Revision als unstatthaft
von Amts wegen verworfen;
9# in der Ationssache von dem Gerichts-
hofe zu Eßlingen zwischen dem Küfer-
meister Erbe und Consorten zu Stutt-
gart) Jaten, jetzt Inten, Anten, Qnten,
und dem Küfer= Obermeister Groß da-
selbst, Inten, jeht Jaten, Aten, Qaten,
Besitzdes Keltern-Rechts, jebt Wieder-
einsetzung in den vorigen Stand wegen
versäumter Nothfrist betreffend, das am
. Juli 2842 gefällte Erkenntniß voriger
Instanz unter Verurtheilung der Anten
in die Kosten dieser Instanz bestätigt,
und erkannt, daß die Anten, Onten,
mitr der gegen das erstrichterliche Er-
kenntniß in dritter Instanz vorgebrach-
ten Nullitäten-Klage, so wie mit ihrem
Restitutions-Gesuch wegen der in vori-
ger Instanz versäumten Gemeinschaft
der Ation, als jedenfalls noch nicht hie-
her geeignet, abzuweisen seyen.
Den 19. März wurde:
o. in der Ationssache von dem Gerichts-
hofe zu Tübingen zwischen der Gemeinde
Gomaringen mit Hinterweiler, O.A.
Reutlingen, Kl., Antin, und der K.
Finanz-Kammer zu Reutlingen, Bekl.,
Atin, poto condictionis indebii, die
Berufung wegen Mangels an einer ge-
gründeten Beschwerde unter Verurtbei-
lung der Antin in die Kosien dieser In-
stanz von Amts wegen verworfen.
B8) Kreei Gericht heéfe.
I.. Gerichtshof für den Neckar-Kreig.
1. ECriminal = Senat.
Am: 1. März= wurden verur-
theilt:
: die bei dem Criminalamt zu Stkutt-
gart in Untersuchung gekommene Do-
rothee Fischer, von Birkmannsweiler,
O.A. Waiblingen, wegen eines großen
und auagezeichneten Diebstahls, wegen
Unzucht und polizeiwidrigen Aufenthalts.
zu Stuttgart, neben Bezahlung ihrer
Arrest= Azungs= und Untersuchungs-
Kosten zu viermonatlicher Zucht-
hausstrafe;
: der Weing&rtner Adam Friedrich
Metsch, von Hessgheim, O. A. Besig=
heim, wegen Unterschlagung, Fälschung,
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und Eigenmächtigkeit, neben dem Er-