Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

lichen Vermoͤgens und Rechnungs-Faͤl- 
schung, sodann wegen grober Dienst- 
Nachläßigkeit und wucherlichen Ver- 
kehrs, neben der Cassation von seinen 
Amts-Stellen und Unfähigkeits-Er- 
klärung zu Bekleidung eines öffentli- 
chen Amtes, zu zweijähriger 
Zuchthausstrafe in Gotteszell, so wie 
zum Ersaß des Schadens und ; der 
Untersuchungs-Kosten- 
1b) der resignirte Amtspfleger Merkt 
daselbst, wegen gleicher Verumreuung 
öffentlichen Vermögens zu Gunsten 
eines Andern und Theilnahme an einer 
solchen, neben der Unfähigkeits-Er- 
klárung zu Bekleidung eines öffentlichen 
Amtes zu zehenmonatlicher Fe- 
Kungsstrafe mit angemessener Beschäf- 
gtigung, so wir zum Ersaßtz des Scha- 
dens und 1 der Untersuchungs= Ko- 
sten. 
Den 236. April wurde: 
15. auf den Grund der von dem O.A-Ge- 
richte Tübingen und dem Justitiariat der 
Universität daselbst geführten Unterfu- 
chung der Studirende der Rechte Je- 
seph Steinhäuser, von Gmönd, we- 
gen Ehebruchs und versuchter Kindes- 
Abtreibung zu viermonatlicher Fe- 
stungsstrafe innerhalb der Festung und 
mit angemessener Beschäftigung, sodann 
zum Erfaß seiner Haft= und sämtlicher 
bei dem Universttäts-Justitiariat aufge- 
laufenen Untersuchungs-Kosten verur- 
thellt. 
Den Jo. April wurde: 
14. Therese Mair, von Grünmettstetten, 
O.A. Horb, auf den Grund der von 
dem O. A. Gerichte Nagold geführten 
Untersuchung wegen großen Diebstahls, 
auch wiederholter Scortation, neben der 
Verbindlichkeit zu Bezahlung ihrer 
Verhaft= und sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten zu drei und einhalbmonat 
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg 
verurtheilt. 
#z. Cioil-Senat. 
Den :. April wurde: 
1. in der Ationssache von dem O. A.Ge- 
richte Freudenstadt zwischen Adam Boh- 
net in Thumlingen, Bekl., Anten, und 
Jakobine Restlin in Oberwaldach, Kl., 
Atin, Privat-Satisfaction aus umhe- 
licher Schwängerung und Kindes-Er 
nährung betreffend, die ergriffene Be- 
rufung wegen Versäumung der Noth= 
frist zu Einreichung der Beschwerde,
	        
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