lichen Vermoͤgens und Rechnungs-Faͤl-
schung, sodann wegen grober Dienst-
Nachläßigkeit und wucherlichen Ver-
kehrs, neben der Cassation von seinen
Amts-Stellen und Unfähigkeits-Er-
klärung zu Bekleidung eines öffentli-
chen Amtes, zu zweijähriger
Zuchthausstrafe in Gotteszell, so wie
zum Ersaß des Schadens und ; der
Untersuchungs-Kosten-
1b) der resignirte Amtspfleger Merkt
daselbst, wegen gleicher Verumreuung
öffentlichen Vermögens zu Gunsten
eines Andern und Theilnahme an einer
solchen, neben der Unfähigkeits-Er-
klárung zu Bekleidung eines öffentlichen
Amtes zu zehenmonatlicher Fe-
Kungsstrafe mit angemessener Beschäf-
gtigung, so wir zum Ersaßtz des Scha-
dens und 1 der Untersuchungs= Ko-
sten.
Den 236. April wurde:
15. auf den Grund der von dem O.A-Ge-
richte Tübingen und dem Justitiariat der
Universität daselbst geführten Unterfu-
chung der Studirende der Rechte Je-
seph Steinhäuser, von Gmönd, we-
gen Ehebruchs und versuchter Kindes-
Abtreibung zu viermonatlicher Fe-
stungsstrafe innerhalb der Festung und
mit angemessener Beschäftigung, sodann
zum Erfaß seiner Haft= und sämtlicher
bei dem Universttäts-Justitiariat aufge-
laufenen Untersuchungs-Kosten verur-
thellt.
Den Jo. April wurde:
14. Therese Mair, von Grünmettstetten,
O.A. Horb, auf den Grund der von
dem O. A. Gerichte Nagold geführten
Untersuchung wegen großen Diebstahls,
auch wiederholter Scortation, neben der
Verbindlichkeit zu Bezahlung ihrer
Verhaft= und sämtlicher Untersuchungs-
Kosten zu drei und einhalbmonat
licher Zuchthausstrafe in Ludwigsburg
verurtheilt.
#z. Cioil-Senat.
Den :. April wurde:
1. in der Ationssache von dem O. A.Ge-
richte Freudenstadt zwischen Adam Boh-
net in Thumlingen, Bekl., Anten, und
Jakobine Restlin in Oberwaldach, Kl.,
Atin, Privat-Satisfaction aus umhe-
licher Schwängerung und Kindes-Er
nährung betreffend, die ergriffene Be-
rufung wegen Versäumung der Noth=
frist zu Einreichung der Beschwerde,