Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

gen wiederholten Ehebruchs zu vier 
und einhalbmonatlicher Zuchthaus- 
strafe in Ludwigsburg und zum Kosten- 
Ersatz verurtheilt. 
Am 19. April wurde: 
11. der bei dem O.A.Gerichte Wangen 
in Untersuchung gekommene Anton 
Schilling, von Luß, O. A. Ravens- 
burg, wegen dritten Diebstahls, neben 
der Verbindlichkeir zum Kosten= und 
Schadens-Ersatz zu sechsmonatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe und nachheriger 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits- 
haus bie zu erprobter Besserung, we- 
nigstens aber auf die Dauer von drei 
Monaten, und 
12. der bei dem O. A. Gerichte Wiblingen 
in Untersuchung gekommene Gottfried 
Krummreiher, von Laupheim, we- 
gen oft wiederholten Vagirens und fal- 
scher Ramens-Angabe, neben Vem Ko- 
sten-Ersaß zu achtmonatlicher Ein- 
sperrung in dem Zwangs-Arbeitshaus 
zu Ulm, und einem Willbomm von zwan- 
zig Stockstreichen verurtheilt. 
Den 15. April wurden 
solgende in die zu Biberach untersüchte 
Jauner= und Räuberbanden mit ver- 
wickelte Personen, nämlich: 
15. Maria Josepha Tochtermann, so- 
genannte Günzburger Sephe, von Ep- 
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pishofen, K. Baiernschen Landgerichts 
Zusmarshausen, wegen Concubinats, 
Vagirens, Diebstahlo-Theilnahmc, dann 
Verbindung mit einer Jaunerbande und 
Mitwissenschaft und Theilnahme an de- 
ren Verbrechen, neben dem Ersatz des 
Schadens, so weit sie sich dabei bethei- 
ligt, zu zwei und einhalbjähriger 
vom Tage ihrer vorläufigen Einlieferung 
an den Strafort zu berechnender Zucht- 
hausstrafe in Ludwigsburg mit Abschied 
und nachheriger Ausweisung aus dem 
Königreich unter Androhung empfindli- 
cher Ahndung für den Wiederbetretungs- 
fall; 
4. Crescentia Tochtermann, sogenann- 
te Günzburger Creszenz, ebenfalls von 
Eppishofen, wegen gleicher Verbrechen, 
neben dem Ersatz des Schadens, so weit 
sse daran Theil genommen, und unter 
Einrechnung der ihr wegen Ehebruchs 
bereits in einer andern Untersuchungs- 
sache zugemessenen, noch nicht vollstreck- 
ten, zehenwochigen Zuchthausstrafe zu 
dreijähriger vom Tage ihrer vor- 
läufigen Einlieferung an den Strafort 
berechneter Zuchthaussirase in Ludwigs- 
burg mit Abschied und nachheriger Aus- 
weisung aus dem Königreich unter An- 
drohung empfindlicher Ahndung für den 
Wiederbetretungsfallz;
	        
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