Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

28. Therese Jeppler, angeblich von Tri riest 
gebürtig, sogenannte Resel cber 
mentirers Rosel, wegen bieljälnden 
Vagirens, Concubinats, Diebsale und 
Diebstahls-Theilnahme, dann Verbin- 
dung mir einer Jaunerbande und Mit- 
wissenschaft und Thbeilnahme an deren 
Verbrechen, neben dem Ersatze des 
Schadens, so weir sie daran Theil ge- 
nommen, zu zwei und ein halbjäh- 
riger, vom Tage ihrer vorläufigen Ein- 
lieserung an den Strafert zu berechnen- 
den Zuchthausstrafe in Ludwigsburg; 
16. Katharina Gebhard, geb. Brun- 
ner, vom Stellerfurther Tobel bei Win- 
tersaulgau, Großherzogl. Badischen Be- 
zirkeamts Pfullendorf, wegen Vagi- 
rens und Bettelns, dann Verbindung 
mit einer Jaunerbande und Theilnahme 
an deren Verbrechen, neben dem Ersatz 
des Schadens, so weit sie sich dabei be- 
theiligt, zu zweijähriger vom Tage 
ihrer vorläufigen Einlieferung an den 
Strasort zu berechnender Zuchthaus- 
strafe in Ludwigsburg, und nachheri- 
ger Ausweisung aus dem Königreich 
unter Androhung empfindlicher Ahn- 
dung für den Wiederbetretungsfall, 
endlich 
15. Agnes Gebhard, von Eschach, O 
Ravensburg, wegen Wagirens, Bet- 
  
telns, Concubinats, Verbindung mit 
einer Jaunerbande und Theilnahme an 
deren Verbrechen, neben dem Ersaß 
des gestifteten Schadens, so weit sie 
daran Theil genommen, zu dreijäh= 
riger, vom Tage ihrer vorläusgen 
Einlieferung an den Strafsort zu berech- 
nender Zuchthaussirafe in Ludwigsburg 
und zu einer körperlichen Zächtigung 
von fünfzehen Streichen verurtheilt. 
Zugleich wurde sämtlichen zu 13 —27 
Verurtheilten neben ihren eigenen Ver- 
hafts= noch ein angemessener Antheil 
an den Untersuchungs-Kosten zugeschie- 
den, und bei den zu 15 und 1y be- 
nannten die Anordnung der Einsper- 
rung in elnem Zwangs-Arbeitshause 
nach Erstehung ihrer Strafe für den 
Fall vorbehalten, daß dieselben in Fol- 
ge der zu Regulirung ihrer Heimaths= 
Verhältnisse eingeleiteten Communica= 
tionen als Inländerinnen angesehen wer- 
den müßten. 
Den 
* 
April 
wurden weiter von den in obige Jauner= 
und Räuberbanden mitverwickelten Per- 
soncn: 
18. Agatbha Gebhard, von Stebereres- 
the, O. A. Ravensburg, wegen Vagirens, 
Bertelns, Concubinats, Verbindung mit 
biner Jauncrbande und Theilnahme an
	        
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