Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Verbindung  mit  einer  Jaunerbande  und
nachgefolgter  Theilnahme  an  der  von
einem  ihrer  Mitglieder  begangenen  Entwendung
  unter  Einrechnung  eines  Theils
des  erstandenen  Arrests  zu  fuͤnfmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Markgroͤningen
  und  einer  körperlichen  Züchtigung
von  fünfzehen  Streichen;

36.  Maria  Ursula  Bauer,  von  Emerkingen,
  O.  A.  Ehingen,  sogenannte  Mariann-Urschel,
  wegen  Vagirens,  Concubinats,
  Verbindung  mit  einer  Jaunerbande
  und  Theilnahme  an  deren
Verbrechen,  namentlich  an  einem  Raub
und  einem  von  der  Bande  mit  Wafsen
verübten  Diebstahle  zu  vierjähriger
vom  Tageihrer  vorlufigen  Einlieferung
an  den  Strafort  zu  berechnender  Zuchthausstrafe
  in  Markgröningen  mit  Abschied
  und  nachheriger  Einsperrung  in
dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  zwei  Jahren;  endlich


17.  Waldburga  Hartmann,  von  Schemmerberg,
  O.  A.  Biberach,  sogenannte
Freymanns-Therese,  wegen  Verbindung
  mit  einer  Jannerbande  und  Theilnahme
  an  deren  Verbrechen,  auch  Verletung
  eines  Handgeläbdes  zu  zweijährige:
  Zuchthausstrase  in  Markgröningen,

  einer  körperkichen  Züchtigung  von
fünfzehen  Streichen  und  nachheriger
  Einsperrung  in  das  Zwangs-Arbeitshaus
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Vesserung,
  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
eines  Jahrs  verurtheilt.

Zugleich  wurde  sämtlichen  zu  16—  a7  Verurtheilten

  neben  dem  Ersatz  des  Schadens,
  so  weit  sie  sich  dabei  betheiligt,
und  ihrer  eigenen  Verhafts=  ein  angemessener
  Theil  an  den  Untersuchungs-Kosten
  zugeschieden,  und  zu  18  und19
für  den  Fall,  daß  diese  Verurtheilten
in  Folge  der  zu  Regulirung  ihrer  Heimaths-Verhältnisse
  eingeleiteten  Communikationen
  als  Inländerinnen  anzusehen
  wären,  die  Einsperrung  derselben
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  nach  erstandener
  Strafe  vorbehalten,  hinsichtlich
  der  zu  2e  bis  z7  bemerkten  aber  verfügt,
  daß  sie  nach  erstandener  Strafe
unter  strenge  polizeiliche  Aufsicht  gestellt
werden  sollen.
Am  :6.  April  wurde:

auf  den  Grund  der  vor  dem  O.  A.  Serichte

Kirchheim  verhandelten  Untersuchung:

38.  Katharina  Schüle,  bon  Kirchheim,

wegen  oft  wiederholter  Landstreiherei
und  verbotswidrigen  Eintritts  in  die
Residenz,  neben  einer  torperlichen  Züchigung
  von  fünfzehen  Ruthenhie-