Verbindung mit einer Jaunerbande und
nachgefolgter Theilnahme an der von
einem ihrer Mitglieder begangenen Entwendung
unter Einrechnung eines Theils
des erstandenen Arrests zu fuͤnfmonatlicher
Zuchthausstrafe in Markgroͤningen
und einer körperlichen Züchtigung
von fünfzehen Streichen;
36. Maria Ursula Bauer, von Emerkingen,
O. A. Ehingen, sogenannte Mariann-Urschel,
wegen Vagirens, Concubinats,
Verbindung mit einer Jaunerbande
und Theilnahme an deren
Verbrechen, namentlich an einem Raub
und einem von der Bande mit Wafsen
verübten Diebstahle zu vierjähriger
vom Tageihrer vorlufigen Einlieferung
an den Strafort zu berechnender Zuchthausstrafe
in Markgröningen mit Abschied
und nachheriger Einsperrung in
dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von zwei Jahren; endlich
17. Waldburga Hartmann, von Schemmerberg,
O. A. Biberach, sogenannte
Freymanns-Therese, wegen Verbindung
mit einer Jannerbande und Theilnahme
an deren Verbrechen, auch Verletung
eines Handgeläbdes zu zweijährige:
Zuchthausstrase in Markgröningen,
einer körperkichen Züchtigung von
fünfzehen Streichen und nachheriger
Einsperrung in das Zwangs-Arbeitshaus
zu Ulm bis zu erprobter Vesserung,
wenigstens aber auf die Dauer
eines Jahrs verurtheilt.
Zugleich wurde sämtlichen zu 16— a7 Verurtheilten
neben dem Ersatz des Schadens,
so weit sie sich dabei betheiligt,
und ihrer eigenen Verhafts= ein angemessener
Theil an den Untersuchungs-Kosten
zugeschieden, und zu 18 und19
für den Fall, daß diese Verurtheilten
in Folge der zu Regulirung ihrer Heimaths-Verhältnisse
eingeleiteten Communikationen
als Inländerinnen anzusehen
wären, die Einsperrung derselben
in ein Zwangs-Arbeitshaus nach erstandener
Strafe vorbehalten, hinsichtlich
der zu 2e bis z7 bemerkten aber verfügt,
daß sie nach erstandener Strafe
unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellt
werden sollen.
Am :6. April wurde:
auf den Grund der vor dem O. A. Serichte
Kirchheim verhandelten Untersuchung:
38. Katharina Schüle, bon Kirchheim,
wegen oft wiederholter Landstreiherei
und verbotswidrigen Eintritts in die
Residenz, neben einer torperlichen Züchigung
von fünfzehen Ruthenhie-