heit mit seiner Dienstleistung, in den Ruhe-
stand zu versetzen geruht.
Unterm 11. d. M. wurde der Haupt-
mann zweiter Klasse im siebenten Infan-
terie-Regiment, v. Sigel, auf sein An-
suchen in den Ruhestand versetzt, dagegen
der Oberlieutenant v. Schweikher, des
dritten Jufanteric-Regiments, zum Haupt-
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mann zweiter Klasse im siebenten Infan-
terie-Regiment, und
an dessen Stelle der Unterlieutenam
v. Sußdorf, des fünsten Infanterie-Re,
giments, zum Oberlicutenant im dritten
Infanterie-Regiment ernannt;
auch ist der Unterlientenant Häffele,
des achten Infanterie-Regimente, der M#l
litär-Dienste emlassen worden.
II. Verfügungen der Departemente.
4.) Des Deprtements des Innern:
Des Ministerlum des Innern.
a) Brandschadens-Umlage.
Durch die seit der letzten Brandschadens-
Umlage vom 16. Juni v. J. eingetretenen
Brand-Unglücksfälle ist der Betrag jener
Umlage erschöpft, und demnach das Vedürf-
niß einer neucu Umlage herbeigeführt wor-
den.
Seine Königliche Majestät haben
daher in höchster Entschließung vom 6.
d. M. eine neue Umlage im Betrag von
(br. auf roo fl. Gebäude-Anschlag mit
der Bestimmung anzuordnen geruhr, daß
die erste Hälfte auf den 1. September d. J.
und die andere Hälfte auf den 1. Januar
13:4 eingeliefert werde.
Die K. Oberämter werden hiernach an-
gewiesen, wegen des Vollzugs dieser Brand-
schadens-Umlage unverweilt die erferder
lichen Verfügungen zu treffen.
Zugleich werden die unterm :6. März
1316 (Regierungs-Blatt Rro. 15) ertheib
ten und im Staats: und Reg. Blatt vom
v. J. Seite 459 wiederholten Vorschriften
wegen Behandlung der Umlage und der
deshalb auszustellenden Urkunden mir der
Bestimmung eingeschärft, daß das bei dem
Steuersatz auf den 1. Juli d. J. sich er-
gebende Brand-Versicherungs-Karaster
der Umlage zum Grunde gelegt werden