Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

heit mit seiner Dienstleistung, in den Ruhe- 
stand zu versetzen geruht. 
Unterm 11. d. M. wurde der Haupt- 
mann zweiter Klasse im siebenten Infan- 
terie-Regiment, v. Sigel, auf sein An- 
suchen in den Ruhestand versetzt, dagegen 
der Oberlieutenant v. Schweikher, des 
dritten Jufanteric-Regiments, zum Haupt- 
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mann zweiter Klasse im siebenten Infan- 
terie-Regiment, und 
an dessen Stelle der Unterlieutenam 
v. Sußdorf, des fünsten Infanterie-Re, 
giments, zum Oberlicutenant im dritten 
Infanterie-Regiment ernannt; 
auch ist der Unterlientenant Häffele, 
des achten Infanterie-Regimente, der M#l 
litär-Dienste emlassen worden. 
II. Verfügungen der Departemente. 
4.) Des Deprtements des Innern: 
Des Ministerlum des Innern. 
a) Brandschadens-Umlage. 
Durch die seit der letzten Brandschadens- 
Umlage vom 16. Juni v. J. eingetretenen 
Brand-Unglücksfälle ist der Betrag jener 
Umlage erschöpft, und demnach das Vedürf- 
niß einer neucu Umlage herbeigeführt wor- 
den. 
Seine Königliche Majestät haben 
daher in höchster Entschließung vom 6. 
d. M. eine neue Umlage im Betrag von 
(br. auf roo fl. Gebäude-Anschlag mit 
der Bestimmung anzuordnen geruhr, daß 
die erste Hälfte auf den 1. September d. J. 
und die andere Hälfte auf den 1. Januar 
13:4 eingeliefert werde. 
Die K. Oberämter werden hiernach an- 
gewiesen, wegen des Vollzugs dieser Brand- 
schadens-Umlage unverweilt die erferder 
lichen Verfügungen zu treffen. 
Zugleich werden die unterm :6. März 
1316 (Regierungs-Blatt Rro. 15) ertheib 
ten und im Staats: und Reg. Blatt vom 
v. J. Seite 459 wiederholten Vorschriften 
wegen Behandlung der Umlage und der 
deshalb auszustellenden Urkunden mir der 
Bestimmung eingeschärft, daß das bei dem 
Steuersatz auf den 1. Juli d. J. sich er- 
gebende Brand-Versicherungs-Karaster 
der Umlage zum Grunde gelegt werden
	        
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