Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Auftrag, die auf den 30. Junl d. J. ver 
fallenden Rechnungen über die Landjäger- 
Kosten so vorzubereiten, daß sie mit dem 
30. Juni abgeschlossen, und an das Re- 
visorat des Ministerium des Innern zur 
Pröfung und Einleitung der Zahlungs- 
Anweisung unfehlbar eingeschickt werden. 
Dabei wird bemerkt, daß, um die Amts- 
B.) 
Pflegen in der Ausbezahlung der auf den 
30. d. M. verfallenden Extra-Gelder nicht 
aufzuhalten, die Verfügung getroffen wor- 
den ist, datz dieselben die Quittungen über 
die Extra-Gelder durch die Bezirko= Kom- 
mandantschaften in den lehten Tagen des 
Monats Juni zugeschickt erhalten. 
Stuttgart den ½1. Juni 1325. 
Schmidlin. 
Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Zutheilung des Revicre Leuningen zum Forst= und Cameralamt Kirchbeim. 
Da nach höchster Entschließung vom :4. 
dieses bestimmt worden ist, daß das Re- 
vier Lenningen, nach Zutheilung einiger 
Waldungen zum Uracher und Mehinger 
Revier, als ein Revier dritter Classe, ohne 
Ration, vom Uracher Forst dem Forst-Amte 
und Cameral-Amte Kirchheim zugetheilt 
werden soll; so wird solches hiemit zur all- 
gemeinen Kennntniß gebracht. 
Stuttgart den 30. Mai 1835. 
Weckherlin. 
Dienst-Erledigung. 
Das in der zweyten Besoldungs-Classe 
stehende Forstamt Blaubeuren isi durch den 
Tod des Oberförsters Zaiser in Erledi- 
gung gekommen.
	        
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