Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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zweier wiederholten Diebstähle, einer 
Unterschlagung und eines Fund-Dieb- 
ttahls, auch wegen höchst unanständigen 
Betrageno vor Gericht, neben der Ver- 
bindlichkeir zum Schadens-Ersatz und 
zu Bezahlung seiner Hast= und 3 der 
Umersuchungs-Kosten, zu einer neun- 
monatlichen Zuchthausstrafe in Mark- 
tröôningen und nachherigen Einschlie- 
Kung in ein Zwangs-Arbeirshaus, we- 
nig'tens auf die Dauer von sechs Mo- 
naten, verurtheilt. 
Den „:6. Mai wurde: 
l der sufpendirte Stiftungs-Rechnungs- 
Reriser Weiß, von Wildberg, wegen 
ledeutender Geschästs-Rückstände, wel- 
che zum Theil dadurch erschwert sind, 
dai er, derselben ungcachtet, gegen die 
Vorschrift seine Befoldung fortbezog 
und dadurch ein berrächtlicher Zuviel- 
empfang entstand, sodann wegen höchst 
nacläßiger Geschäfts-Behandlung, gro- 
ber Eigenmächtigkeiten und Annahme 
von Neujahrs-Geschenken, neben Ent- 
lassung von seiner bisherigen Stelle und 
Unfähigkeirs-Erklärung zu Bekleidung 
einer selbstständigen und insbesondere 
einer verrechnenden Stelle zu sechs- 
wöchigem Festungs-Arrest so wie zum 
Ersaß des gestifteten Schadens verur- 
theilt. 
Den 22. Mai wurde: 
6. der Schultheiß NRibelaus Preper, zu 
Dertingen, O. A. Rottenburg, wegen 
einer Reihe unzüchtiger Handlungen und 
des hiedurch gegebenen öffentlichen Aer- 
gernisses, neben Entlassung von seinem 
Amte, zu vier zehentägiger Gefsäng- 
nißstrase und zu Bezahlung der Unter- 
suchungs-Kosten verurtheilt. 
Den 16. Mai wurden verurtheilt: 
7. Johanna Margaretha Kost, von Tü- 
bingen, pcto lenocini!, und wegen 
Begänstigung elnes Diebstahls zu fünf- 
monatlicher Juchthausstrase in 
Markgröningen, so wie zu Vezah= 
lung der Hälfte der Untersuchungs- 
Kosten; 
. Catharina Sara Fischer, von Östels- 
heim, O. A. Calw, wegen wicderholkter 
Diebstähle, wiederholten Vagirens und 
wiederholker Unzucht, neben der Ver- 
bindlichkeit zum Schadens-Ersatz und 
zu Bezahlung ihrer Hast= und Unter- 
suchungs = Kosten zu achtzehenmo- 
natlicher Zuchthausstrafe in Ludwigs- 
burg, nebst Willkomm und nachheriger 
einjähriger Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus. 
Den :29. Mai wurde: 
#. der fuspendirte Gemeinde = Pfleger Jo- 
hann Georg Gutbrod, von Mäger- 
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