Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

ten neuen Fabrikations-Art der Schwefel- 
Saͤure, der Soda und des gereinigten Holz- 
Osige ein ausschließliches Privilegium auf 
die Dauer von zehen Jahren, welche vom 
Tage der Verleihung des Privilegiums an 
zu rechnen sind, mit der Bedingung ertheilt 
worden, daß sie nach der Erlsschung des 
Privilegiums auf die Geheimhaltung ihrer 
"“ Fabrikations-Methode, deren Beschrei- 
bung bei der Central-Stelle des landwirts- 
schaftlichen Vereins hinterlegt bleibt, kei- 
nen weiteren Anspruch zu machen haben 
follen. 
Stuttgart den 3. Januar 1823. 
Schmidlin. 
I 
5) Den Besuch der Landes-Universirär Tübingen betreffend- O„ 
Zu Anfang g des gegenwärtigen Winter-Halbjahrs befanden sich auf der Univerũ taͤt 
Tübingen: 
I.) Studirende der protestantischen Theologe. 4% 
II.) — — — katholischen — 66 
IIj.) — — — Rechts-Wissenschafft * 154 
IV.) — — — Medicin und Chiruree 110 
V.) — — — Philosophie......... ... 196 
VI.) — — — Staatswirthschafft. 74 
zusammen 769 
ndmlich 656 Inländer, 
und 135 Ausländer. 
Sruttgart den 4. Januar 283. 
Schmidlin. 
B.) Des Departements der Finanzen: 
Des Königl. Steuer-Collegium. 
Die Erhebung der Straßenbau: Abgabe don reisenden Ausländern betreffend. 
Ec ist zur Kenmß gekemmen, daf die 
Straßenbau-Abgabe von reisenden Aus- 
ländern im Lande auf verschiedene Weise 
behandelt und erhoben, und daß sogar das 
neuere Gesetz, welches in dieser Beziehung 
mit der aͤltern Straßenbau-Abgaben-Ord- 
nung vom Jahr 1810 nichts gemein hat, 
aus dieser dahin zu erklaͤren gesucht wird,
	        
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