Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Nro.  2.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

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Domnerstag,  den  16.  Januar  18233.

 

I.  Königliche  Verordnungen  und  unmittelbare  Dekrete.

Gesetz,  die  Aushebung  für  das  Jahr  1823  betreffend.

Wilheilm,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Wurttemberg.

Wir  haben  nach  Anhoͤrung  Unseres
Geheimen  Ralhs  und  unter  Zustimmung
Unserer  getreuen  Stände  in  ihrer  Situng
vom  „.  Mai  1321  die  Zahl  der  für  das
Jahr  138:3  auszuhebenden  Rekruten  auf
Vier  Tausend  Mann  in  der  Maße  festgesent,
  daß  die  ungehorsam  Abwesenden

und  die  wegen  Berufs  Ausgenommener,
in  so  serne  die  Aushebung  sie  trifft,  als

gestellt  in  die  Rekrutenzahl  eingerechnet

werden.

Demnach  verordnen  und  verfügen  Wir,
daß  auc  der  Zahl  der  im  Jahr  B02  gebornen
  Jünglinge  Vier  Tausend  Mann