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D.) Verminderung und Wereinfachung der Ge-
schäfte.
K. 9.
Die bisherigen periodischen Berichte und
Tabellen
1.) über die Mitglieder der Gemeinde-
Räthe, denen Verwandtschafts-Di-
spensation gegeben worden ist,
:.) über die im Land sich aufhaltenden
Fremden,
5.) über die Auswanderer,
4.) über den Feld-Ertrag,
5.) über den Viehstand,
6.) über die Vicinal-Wege,
sind abgestellt.
Dem Beamten liegt ob, diejenigen bis-
her in diesen Berichten und Tabellen dar-
gestellten Erelgnisse und Resultate, die in
irgend einer Beziehung die Aufmerksam-
keit der höheren Behörden in Anspruch
nehmen, durch besondere Berichte zur
Kenntniß der letzteren zu bringen.
K. 0.
Die Bevölkerungslisten erhalten eine
veränderte Einrichtung. Nur der Gang
der Bevölkerung wird bünftig alljährlich
in einer summarischen Verechnung des Zu-
wachses und Abgangs dargestellt.
Eine nähere Uebersicht des Standes
der Bevölkerung nach Alters-Klassen, nach
dem Familienstand und nach dem kirchli-
chen Verhältult wird künft#ug in der Regel,
und so fern nicht besondere Befehle ihre
frühere Wiederholung verfügen, nur von
zehn zu zehn Jahren, erstmals wieder auf
den 2. November 133= gefertigt. Das
Nähere über die künftige Einrichtung der
Tabellen ist in der beiliegenden Inktruktion
Lit. B. enthalten.
K. 11.
Das in der Verordnung vom 20. De
cember 183: vorgeschriebene Verzeichniß
über die von den Kreis-Regierungen und
Oberämtern verlichenen Wirthschafts-Ge-
rechtigkeiten und die desbalb angeseßten
Gebühren wird künftig jährlich nur ein-
mal und zwar am Schlusse des Erzrejahrs
ausgeferrigt.
Dasselbe ist nach dem unter Lit. C. bei-
llegenden Formular abzufassen, und muß
spätestens in der zweiten Woche des Monats
Julius bei dem Revisorat des Steuer-
Kollegium einkommen.
K. 12.
Die Medizinal-Visttation ist in Zukunft
je nach vier Jahren in einem Oberamts=
Bezirk vorzunehmen.
K. 13.
Die Forrführung der Brand-Versche-
rungs-Kataster in den Kanzleien der Kreis-
Regierungen hört auf.