Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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D.) Verminderung und Wereinfachung der Ge- 
schäfte. 
K. 9. 
Die bisherigen periodischen Berichte und 
Tabellen 
1.) über die Mitglieder der Gemeinde- 
Räthe, denen Verwandtschafts-Di- 
spensation gegeben worden ist, 
:.) über die im Land sich aufhaltenden 
Fremden, 
5.) über die Auswanderer, 
4.) über den Feld-Ertrag, 
5.) über den Viehstand, 
6.) über die Vicinal-Wege, 
sind abgestellt. 
Dem Beamten liegt ob, diejenigen bis- 
her in diesen Berichten und Tabellen dar- 
gestellten Erelgnisse und Resultate, die in 
irgend einer Beziehung die Aufmerksam- 
keit der höheren Behörden in Anspruch 
nehmen, durch besondere Berichte zur 
Kenntniß der letzteren zu bringen. 
K. 0. 
Die Bevölkerungslisten erhalten eine 
veränderte Einrichtung. Nur der Gang 
der Bevölkerung wird bünftig alljährlich 
in einer summarischen Verechnung des Zu- 
wachses und Abgangs dargestellt. 
Eine nähere Uebersicht des Standes 
der Bevölkerung nach Alters-Klassen, nach 
dem Familienstand und nach dem kirchli- 
chen Verhältult wird künft#ug in der Regel, 
und so fern nicht besondere Befehle ihre 
frühere Wiederholung verfügen, nur von 
zehn zu zehn Jahren, erstmals wieder auf 
den 2. November 133= gefertigt. Das 
Nähere über die künftige Einrichtung der 
Tabellen ist in der beiliegenden Inktruktion 
Lit. B. enthalten. 
K. 11. 
Das in der Verordnung vom 20. De 
cember 183: vorgeschriebene Verzeichniß 
über die von den Kreis-Regierungen und 
Oberämtern verlichenen Wirthschafts-Ge- 
rechtigkeiten und die desbalb angeseßten 
Gebühren wird künftig jährlich nur ein- 
mal und zwar am Schlusse des Erzrejahrs 
ausgeferrigt. 
Dasselbe ist nach dem unter Lit. C. bei- 
llegenden Formular abzufassen, und muß 
spätestens in der zweiten Woche des Monats 
Julius bei dem Revisorat des Steuer- 
Kollegium einkommen. 
K. 12. 
Die Medizinal-Visttation ist in Zukunft 
je nach vier Jahren in einem Oberamts= 
Bezirk vorzunehmen. 
K. 13. 
Die Forrführung der Brand-Versche- 
rungs-Kataster in den Kanzleien der Kreis- 
Regierungen hört auf.
	        
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