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Gruber, im Oberamts-Bezirke Tutt-
lingen.
Oessentliche Belobung verdienen:
der Obermann Auch, im Oberamts-
Bezirke Maulbronn;
die Rottenmeister Heid, zu Oehringen,
und Maler, zu Böblingen;
die Landjäger:
Blösch und Abele, im Oberamts-
Bezirke Maulbronn,
Sauer, Gauß und Freihofer, im
Oberamts-Bezirke Böblingen,
Mungold, im Oberamts-Bezirke Tü-
bingen,
Blenk, im Oberamts-Bezirke Eslin-
gan,
Baumann und Haag, im Oberamtb-
Bezirke Freudenstadt, und
Vogel, im Oberamts--Bezirke Heil-
bronn.
Stuttgart den z5. Juni 1823..
Schmidlin.
b) Letzter Praͤjudicial Termin zu Einreichung der noch rückständigen Anzeigen für die Adels-
Matrikel.
Um die Adels-Matrikel des Königreichs
mit Sicherheit zum Abschlutz bringen zu
können, werden diejenigen Adelichen, wel-
che Anspruch auf die Eintragung in die-
selbe zu haben glauben, und mit ihren
diesfallsigen Anzeigen noch im Rückstand
sind, nochmals zu deren Einreichung, und
zwar längstens innerhalb zwei Monaten
von heute an gerechnet, unter Hinweisung
auf die Bekanntmachungen in dem Staats-
und Regierungs-Blatt vom 15. Januar
1818 und 3. Januar 18:0, und unter
Androhung des Rechts-Rachtheils auf-
gefordert, daß nach Ablauf dieser Frist
die etwa noch nachkommenden Eingaben
nicht mehr berücksichrigt werden können,
und daß somit das Versäumniß auch dieses
lehten peremtorischen Termins den Aus-
schluß von der Adels-Matrikel zur un-
ausbleiblichen Folge haben werde.
Die Oberämter werden angewiesen, jede,
die Adels-Matrikel betreffende. Eingabe,
von dem Zeitpunkt des Empfangs an
längstens innerhalb vierzehn Tagen, mit
ihren Vemerkungen unmittelbar anher vor-
zulegen.
Zugleich werden diejenigen Adelichen,
von welchen Erläuterungen und Ergän-
zungen ihrer mangelhaft oder unvollsiän=
dig eingereichten Notizen und Belege be-
sonders erfordert worden sind; ernstlich.
erinnert, solche Erläuterungen und Ergän-