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zungen ohne längeren Zeitverlust einzusenden,
widrigen Falls man sie auf ihre Kosten
durch Wartboten abholen lassen wird.
Uebrigens wird bei denjenigen im Konigreich
begüterten Abdelichen, welche sich,
der in der erwähnten Bekanntmachung
vom 15. Jan. 1818 enthaltenen Vorschrift
unerachter, über ihre staatsbürgerlichen
Verhälwisse, welchem Staate nämlich jedes
Familien = Glied in Ansehung des
Staats-Böürgerrechts angehöre, entweder
gar nicht erklärt, oder aus die deßhalb
an sie ergangenen Anfragen nur ausweichende
Antworten gegeben haben, Falls
sie vicht innerhalb des obigen Termins
von zwei Monatrin noch eine bestimmm'e
ErklArung übergeben, dafür angenommen
werden, daß fie auf das Württeme-gische
Staats-Bürgerrecht keinen Anspruch machen,
sondern als Ausländer angesehen
und behandelt sepn wollen.
Scuttgart den 4. Juli 1#8
Schmidlin.
1. Des evangelischen Consistorium.
aAufstellung zweier evangelischen Schulamts-Candideatren als Lehrer bei der mit dem landwirktschaftlichen
Institut zu Hohenheim zu verbiudeuden Erziebungs-Austalt für arme Ku#ben.
Da nach einer Mittheilung der Centralstelle
des landwirthschaftlichen Vereins
vom 2:2 Juni d. J. Seine Ksnigliche
Majestät die Verbindung einer Erziehungs
= Anstalt für verwahrloste arme
Kinder mit dem landwirthschaftlichen Institut
in Hohenheim angcordnet, und zu-Fleich
befohlen haben, daß auch vier Candidaten
des Schullehrer-Standes, worunter
zwei evangelischer Confession seven, mittelst
öffentlichen Aufrufs freiwilliger Bewerber
ausgewáhlt und nach Hohenheim ausgenommen
werden sollen, um auch durch sie
seiner Zeit die neueren Erfahrungen im
Gebiete der Landwirthschaft und die darauf
gegründeten besseren landwirthschaftlichen
Grundsäße schueller unter den Landvolk
zu verbreiten, so fordert das erangelische
Consistorium nun hiemit solche bereits
auf Prodvisorate eraminirte Candidaten
des Schulstands evangelischer Co#msession,
welche umer den nachfolgenden
Bedingungen nach Hobenheim aufgenommen
zu werden wünschen, auf, innerhalb
acht Tagen bei demselben sich schriftlich zu
melden.
Die aufzunehmenden Schulamts-Candidaten
haben für das Erstemal 16 Monate,
nehmlich vom 1. Juli 1823 bis 34.
October 1834 in der Anstalt zu Hleiben,