Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

586 
#5. auf den Grund einer von dem O. A. 
Gerlcht Heilbronn geführten Untersu- 
chung: 
a) der Zuchthaus - Straͤfling Friedrich 
Braun, von Reutlingen, und 
b) der Zuchthaus = Sträfling Johann 
Georg Maper, von Walddorf, O. A. 
Tübingen, wegen wiederholten in ver- 
abredeter Verbindung bewirkten ge- 
waltsamen Ausbruchs aus der Straf- 
Anstalt, neben dem Kosten= und Scha- 
dens-Erfsatze Jeder zu vierzig Stock- 
streichen und zu dreimonatlicher 
LZuchthausstrafe; 
4. auf den Grund einer von dem Erimi- 
nal-Amt Stuttgart gefährten Unter- 
suchung: 
a)Regine Christine Weberruß; von 
Stuttgart, wegen wiederholter fortge- 
sebter gewerbsmäßiger und größten- 
gen, auch wegen wiederholten Unzucht- 
Vergehens zu zehenmonatlicher 
Zuchthausstrafe. · 
Dabei wurde Jeder der Ersaß des Scha- 
dens, beziehungsweise unter solidari 
scher Verbindlichkeit, auferlegt, auch 
ihre Arrest= und die Hälfte der Untersu- 
chungs= Kosten zugeschieden; 
5. der Kanzlist Friedrich August Klap- 
penbach, zu Stuttgart, wegen verüb- 
ter Unterschlagung neben Cassation 
von seiner Stelle und Unfähigkeits= 
Erklárung zu Bekleidung eines öffent- 
lichen Amts zu breimonatlicher Fe- 
stungsstrafe mit angemessener Beschäf- 
tigung innerhalb der Festung, und 
zu Bezahlung der Untersuchungs-Kos 
sten. 
Am 85. Juni wurden verurtheile: 
6. auf den Grund einer von dem O.A. 
theils in Genossenschaft verübter Be- 
trügereien und Unterschlagungen zu 
dreijähriger Zuchthausstrafe und 
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-= 
Arbeitshaus bis zu erprobter Besse- 
rung, wenigstens aber auf die Dauer 
von anderthalb Jahren; 
b) Emilie Chriftiane Kreuziger, von 
Stuttgart, wegen gewerbsmäßlger 
größtentheils in Genossenschaft verüb- 
ter Betrügereien und Unterschlagun- 
Gerichte Waiblingen geführten Unter- 
suchung: 
a) Christoph Lang, von Winnenden, 
wegen wiederholter, zum Theil in Ge- 
nossenschaft verübter, größtentheils gro- 
ßer Diebstaͤhle, worunter ein qualifi- 
cirter begriffen ist, sodann wegen Ehe- 
bruchs, Vagirens, Faͤlschung und ge- 
waltsamen Ausbruchs aus dem Ge- 
fängnisse in verabredeter Gemeinschaft, 
zu vier und einhalbséhriger
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.