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#5. auf den Grund einer von dem O. A.
Gerlcht Heilbronn geführten Untersu-
chung:
a) der Zuchthaus - Straͤfling Friedrich
Braun, von Reutlingen, und
b) der Zuchthaus = Sträfling Johann
Georg Maper, von Walddorf, O. A.
Tübingen, wegen wiederholten in ver-
abredeter Verbindung bewirkten ge-
waltsamen Ausbruchs aus der Straf-
Anstalt, neben dem Kosten= und Scha-
dens-Erfsatze Jeder zu vierzig Stock-
streichen und zu dreimonatlicher
LZuchthausstrafe;
4. auf den Grund einer von dem Erimi-
nal-Amt Stuttgart gefährten Unter-
suchung:
a)Regine Christine Weberruß; von
Stuttgart, wegen wiederholter fortge-
sebter gewerbsmäßiger und größten-
gen, auch wegen wiederholten Unzucht-
Vergehens zu zehenmonatlicher
Zuchthausstrafe. ·
Dabei wurde Jeder der Ersaß des Scha-
dens, beziehungsweise unter solidari
scher Verbindlichkeit, auferlegt, auch
ihre Arrest= und die Hälfte der Untersu-
chungs= Kosten zugeschieden;
5. der Kanzlist Friedrich August Klap-
penbach, zu Stuttgart, wegen verüb-
ter Unterschlagung neben Cassation
von seiner Stelle und Unfähigkeits=
Erklárung zu Bekleidung eines öffent-
lichen Amts zu breimonatlicher Fe-
stungsstrafe mit angemessener Beschäf-
tigung innerhalb der Festung, und
zu Bezahlung der Untersuchungs-Kos
sten.
Am 85. Juni wurden verurtheile:
6. auf den Grund einer von dem O.A.
theils in Genossenschaft verübter Be-
trügereien und Unterschlagungen zu
dreijähriger Zuchthausstrafe und
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-=
Arbeitshaus bis zu erprobter Besse-
rung, wenigstens aber auf die Dauer
von anderthalb Jahren;
b) Emilie Chriftiane Kreuziger, von
Stuttgart, wegen gewerbsmäßlger
größtentheils in Genossenschaft verüb-
ter Betrügereien und Unterschlagun-
Gerichte Waiblingen geführten Unter-
suchung:
a) Christoph Lang, von Winnenden,
wegen wiederholter, zum Theil in Ge-
nossenschaft verübter, größtentheils gro-
ßer Diebstaͤhle, worunter ein qualifi-
cirter begriffen ist, sodann wegen Ehe-
bruchs, Vagirens, Faͤlschung und ge-
waltsamen Ausbruchs aus dem Ge-
fängnisse in verabredeter Gemeinschaft,
zu vier und einhalbséhriger