Zuchthausstrafe und nachheriger Ein-
sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus-
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
aber auf drei Jahre;
b) Christoph Weiß, Strumpfweber zu
2
Gaisthal, O. A. Neuenbuͤrg, wegen
Beherbergung des Christoph Lang,
Mitwissenschaft um eine Fälschung und
Miturheberschaft eines gualificirten
Dießstahls zu viermonatlicher Fe-
stungsstrafe;
c) Gottfried Adam Kull, ven Gaisthal,
wegen Fälschung und Miturheberschaft
eines qualisicirten Diebstahls, der bei
ihm ein wiederholter ist, zu fän fmo-
natlicher Festungsstrafe.
Dabei wurde Jedem der Ersaß des Scha-
dens unter solidarischer Haftung, so wie
die Bezahlung seiner Arrest= und # der.
651
auf Commun= Eigenthom, neben Ent-
sebung von der Serlle eines Gemeinde-
Plegers und Unfhigkeits-Erklá-
rung zu Bekleidung eines öffentlichen
Amte zu sechswöchiger Festungsstra-
fe„ mit angemessener Beschäftigung in-
nerhalb der Festung, auch zum Ersaße
des Schadens und Bezahlung sämtlicher
#
Neuenbürger Untersuchungs-Kosten auf-
erlegt; die zu Waiblingen erwachsenen
Untersuchungs-Kosten aber wurden dem
Lang allein zugeschieden.
An demselben Tage wurden ver-
urtheilt:
. der suspendirte Gemeinde-Pfleger Ja-
kob Striegel, von Schüzingen, O.A.
Maulbronn, wegen unrichtiger Beur-
kundung, Eigenmachtigkeit und mehre-
rer zum Theil mit Falschung verbun-
dener Wald- Excesse, auch unbefugten
mit Drohungen verbundenen Aufbietens
Untersuchungs-Kosten;
. Ernst Schoͤnhut, von Lauffen, O. A.
Besigheim, wegen bedeutenden Wald-
Ercesses und wegen Unbormaäßigkeit,
mit Rücksicht auf die wegen Diebstahls
und Holzfrevel schon erstandenen pein-
lichen Strafen, neben dem Kosten- und
Schadens-Ersahe zu sechsmonatli-
cher Zuchthausstrafe und nachheriger
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits-
haus bics zu erprobter Besserung, we-
nigstens aber auf die Dauer von sechs
Monaten.
Am 7. Juni wyrde:
der bei dem Eriminal-Amt Stuttgart
in Untersuchung gekommenen Friderike
Back, von Schorndorf, wegen wieder-
holter vielfältiger und grober Betrüge-
reien und Unterschlagungen, auch An-
nahme eines falschen Namens und Va-
girens, neben Zuscheidung des Scha-
dens = Ersatzes, so wie ihrer Arrest-
Azungs= und Untersuchungs-Kosten eine
fünfzehenmonatliche Juchthausstra-