Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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uU. Verfugungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern: 
1. des Mihisterium des Inners. 
i) Bekanmmachung, die Bezahlung eines Geld-Aversums an die Mannschaft des Landjaͤger- 
Corps für Auschaffung der Munition betreffend. 
Statt der bieherigen Natural- Abgabt 
der Munition an das K. Landjaͤger-Corps 
ist die Anordnung getroffen worden, daß 
künfeig der Mannschaft die Anschaffung 
der Munition, gegen ein führliches Geld- 
Aversum vom #fl. für den Mann, selbst 
öberlassen werde, welche Einrichtung mit 
der zweiten Hälfte des laufenden Rech- 
nungs-Jahrs, also vom ue Inmor Be 4 
an, ihren Anfang nimmt. 
Die Amts-Pflegen werden hiernach an- 
gewiesen, dieses Aversunn in halbjährlichen 
Raten, erstmals am letzten Juni 1834, 
im Ramen und auf Rechnung der Staats= 
Casse der Mannschaft auszuzahlen. 
Stuttgart den 34. Juli 133. 
Schmidblin 
5) Die Form der Anstellungs-Gesuche betreffend. 
Da man mehrfältig zu bemerken ge- 
habt hat, daß die Gesuche um Anstellung 
oder Beförderung in dem Departement 
des Innern weder bei der gehörigen Stelle 
noch mit den erforderlichen Belegen ver- 
sehen eingereicht werden, so findet man 
sich veranlaßt, zu Herstellung eines sicherm 
gleichförmigen und möglichst schnellen Ge- 
schäftsgangs Felgendes zu verfügen: 
1.) Da nach der Verfassiongs-Urkunde 
K. 45 die Ernennung der Staats= 
Diener auf Vorschläge der vorgeset 
en Collegien geschiehr; so sind alle 
Anstellungs= und Beförderungs-Ge- 
suche an dasjenige Collegium, mel- 
chem die erledigte Stelle unmittelbar 
untergeordnet ist, zu richten. 
4.) Jedem Gesuche dieser Art ist eine 
vollständige National-Liste beizulegen 
welche den Vor= und Zunahmen, den 
Geburtsort, Tag und Jahr der Ge- 
burt, die Confession, die Familien- 
Verhältnisse, die Bildungs-Laufbahn, 
die frühere und gegenwäriige Anstel-
	        
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