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uU. Verfugungen der Departements.
A) Des Departements des Innern:
1. des Mihisterium des Inners.
i) Bekanmmachung, die Bezahlung eines Geld-Aversums an die Mannschaft des Landjaͤger-
Corps für Auschaffung der Munition betreffend.
Statt der bieherigen Natural- Abgabt
der Munition an das K. Landjaͤger-Corps
ist die Anordnung getroffen worden, daß
künfeig der Mannschaft die Anschaffung
der Munition, gegen ein führliches Geld-
Aversum vom #fl. für den Mann, selbst
öberlassen werde, welche Einrichtung mit
der zweiten Hälfte des laufenden Rech-
nungs-Jahrs, also vom ue Inmor Be 4
an, ihren Anfang nimmt.
Die Amts-Pflegen werden hiernach an-
gewiesen, dieses Aversunn in halbjährlichen
Raten, erstmals am letzten Juni 1834,
im Ramen und auf Rechnung der Staats=
Casse der Mannschaft auszuzahlen.
Stuttgart den 34. Juli 133.
Schmidblin
5) Die Form der Anstellungs-Gesuche betreffend.
Da man mehrfältig zu bemerken ge-
habt hat, daß die Gesuche um Anstellung
oder Beförderung in dem Departement
des Innern weder bei der gehörigen Stelle
noch mit den erforderlichen Belegen ver-
sehen eingereicht werden, so findet man
sich veranlaßt, zu Herstellung eines sicherm
gleichförmigen und möglichst schnellen Ge-
schäftsgangs Felgendes zu verfügen:
1.) Da nach der Verfassiongs-Urkunde
K. 45 die Ernennung der Staats=
Diener auf Vorschläge der vorgeset
en Collegien geschiehr; so sind alle
Anstellungs= und Beförderungs-Ge-
suche an dasjenige Collegium, mel-
chem die erledigte Stelle unmittelbar
untergeordnet ist, zu richten.
4.) Jedem Gesuche dieser Art ist eine
vollständige National-Liste beizulegen
welche den Vor= und Zunahmen, den
Geburtsort, Tag und Jahr der Ge-
burt, die Confession, die Familien-
Verhältnisse, die Bildungs-Laufbahn,
die frühere und gegenwäriige Anstel-