Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

581 
Dienst-Erledigungen, 
Die durch den Tod des Ober-Kirchen- 
raths v. Werkmeister erledigte Stelle 
eines geistlichen Mitglieds des katholischen 
Kirchenraths wird nach dem bestehenden 
Normal-Etat durch einen Assessor mit 
dem eratmäßigen Gehalte von Zoo fl. be- 
setzt werden. Die Bewerber haben sich 
binnen vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrath zu melden. 
Die durch den Tod des Ministerial-Kan- 
zellisten Wächter erledigte Stelle bei dem 
Schreibtisch des Ministerium des Innern 
wird durch einen entlaßbaren Kanzlei-As- 
sistenten ersect werden. Die Bewerber 
haben ihre Gesuche innerhalb vier Wochen 
bel dem Ministerium des Innern einzu- 
reichen. 
Die erledigte Pfarrei Münchingen, Diö- 
cese Leonberg, enthalt 3387 Pfarr-Ge- 
nossen, und das Einkommen istnach Abzug 
eines schon seit dem Jahr 1817 angeordne- 
ten Beitrags zum geistlichen Besoldungs- 
Verbesserungs = Fonds und einer einem 
Alteren Geistlichen statt einer Beförderung 
bewilligten persènlichen Besoldungs-Zulage 
von 66 fl. 40 kr., welch lehtere aber seiner 
Zeit wieder an die Pfarrei zurückfallen, 
auf 1 130 fl. berechnet. Die Pfarr-Zehen- 
teu sind guf 6 Jahre an die Gemeinde ver- 
pachtet. Die Bewerber haben sich inner- 
halb drei Wochen bei dem evangelischen 
Consistorium zu melden. 
Die katholische Pfarrei Daͤzingen, Ober- 
amts Böblingen und Dekanats Stuttgart, 
wird wieder besezt werden. Sie begreift 
das Pfarrdorf samt der Mühle, 490, und 
dermal rob Seelen in der dazu gehèrigen 
Umgegend. Das Einkommen belauft sich 
an Güter-Ertrag, Besoldungen und Ge, 
bühren auf voofl. Die Geistlichen, welche 
sich um diese Stelle insbesondere bewerben 
wollen, haben ihre Bitte vorschriftsmäßig 
binnen vier Wochen an den katholischen 
Kirchenrath einzuschicken. 
Die katholische Pfarrei Dettingen, Ober- 
amts und Dekanats Rottenburg, wird 
wieder besetzt werden. Sie begreift das 
Pfarrdorf mit 699 Parrgenossen, und hat 
ein Einkommen, in allen sechs Gegenstän- 
den, von Joo fl. Der neue Pfarrer muß 
im Stande seyn, als Dekanats-Verweser 
einzutreten, wofür er eine besondere Be- 
lohnung erhält. Die Geistlichen, welche 
sich dazu fähig finden, und bewerben wol- 
len, müssen ihre Vittschrift vorschrifts- 
mäßig binnen vler Wochen an den katho- 
lischen Kirchenrath einsenden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.