Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Kosten zu sechsmonatlicher Zucht- 
hausstrafe; 
15. der bei dem O. A. Gerichte Vracken- 
heim in Untersuchung gekommene Kuͤfer- 
meister · August Haag, von Stockheim, 
wegen gefaͤhrlicher Drohungen gegen 
seinen Stiefsohn, Injurien gegen den 
ihm vorgesetzten Schultheißen und thaͤt- 
licher Widersetzlichkeit gegen die zu sei- 
ner Verhaftung abgeordnete Personen, 
neben Bezahlung seiner Arrest-Azungs= 
und Untersuchungs-Kosten, zu viermo- 
natlicher Festungastrafe. 
Am 19. Juli wurden verurtheilt: 
13. die Wittwe Louise Catharine Schätt, 
ler, von Stutigart, wegen wieder- 
bolten betrügerischen Bettelns, neben 
dem Ersatze ihrer Haft= und Untersu, 
chungs = Kosten zu oiermonatlicher 
Zwangs-Arbeitshausstrafe; 
19. die bei dem O. A.Gerichte Besigheim 
in Untersuchung gekommene Rosine 
Denner, von Schechingen, O. A. Aalen, 
wegen mehrjährigen Concubinats und 
Herumlaufens ohne Ausweis, neben 
Bezahlung ihrer Arrest= und der Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten zu viermo-= 
natlicher Zwangs-Arbeitshausstrafe. 
Am z7. Juli: 
20. der bei dem O. A.Gerichte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Johannes 
Auch, Taglöhner von Plieningen, we- 
gen eines qualisicirten Diebstahle, zweier 
anderer kleiner Diebstähle, und eines 
kleinen Felddiebstahls, welche sämtlich 
im rechrlichen Sinne den dritten Dieb- 
stahl ausmachen, auch wegen Segens- 
sprechens, neben dem Ersatze des gestif- 
teten Schadens und Bezahlung sämtli- 
cher Untersuchungs-Kosten zu einjäh- 
xiger Festungsftrafe, und nachheriger 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus 
bis zu erprobter Besserung, wevigstens 
aber auf sechs Monate; 
à#1. der suspendirte Amtmann und Srif- 
tungs-Verwaltrer Johann Georg Röll- 
u Weil der Stadt, O-A. Leonberg, 
wegen bedeutenden Cassen= Rests, und 
zweier Unterschlagungen, deren jede 
die Summe eines großen Diebstahls 
übersteigt., neben Cassation von seinen 
Aemtern und Unfähigbeits-Erklä- 
Fung zufernerer Bekleidung eines öffent, 
lichen Amtes zu sechsmonatlicher 
Festungsstrasfe mit angemessener Be- 
schäftigung innerhalb der Fesiung, auch 
zum Ersaße der Rest= Summen mit 
Zinsen und zu Bezahlung säuulicher 
Untersuchungs-Kopten. 
Am 34. Juli wurden verurtheile: 
12. die Ehefran des Schuhmachers Wehr- 
stein, zu Stuttgart, wegen zwar klei-
	        
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