Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

nen aber dritten Diebstahls, neben der 
Verbindlichkeit zum Ersatze des Scha- 
dens und der Untersuchungs-Kosten, 
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe 
und nachheriger Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus auf die Dauer 
von brei Monaten; 
25. der bei dem O.A. Gerichte Leonberg 
in Untersuchung gekommene Shristian 
Hering, zu Warmbronn, wegen durch 
Fälschung einer öffentlichen Urkunde 
verübten großen Betrugs, neben Be, 
zahlung von 1 der Untersuchungs-Ko- 
sten, zu sechsmonatlicher Festungs= 
strafe; 
24. der bei dem O. A. Gerichte Boͤblingen 
in Untersuchung gekommene Johann 
Martin Reinhard, Bäcker von Eh- 
ningen, wegen verübten großen Betrugs, 
neben Zuscheidung sämtlicher Unterfu- 
chungs = Kosten zu vierwonatlicher 
Festungsstrafe; 
35. der zu Weinsberg in Untersuchung 
gekommene Michagel Friedrich Reber, 
von Oehringen, wegen dreier kleiner 
aber wiederholter Diebstaͤhle, wovon 
einer qualificirt ist, wegen Angabe eines 
falschen Wohnorts und wegen Herum- 
laufens ohne Ausweis, neben dem Er- 
satz des Schadens und Bezahlung seiner 
Arrest= Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten, zu sechsmonatlicher Fe- 
stungsstrafe. 
Am 26. Juli: 
26. Jakob Würthele, Weingärtner vo#n 
Waͤldenbronn, O. A. Eßlingen, wegen 
zwar kleinen aber im rechtlichen Sinne 
fuͤnften Diebstahls und wegen wieder- 
holten Vagirens, neben dem Ersatz des 
Entwendeten und Bezahlung seiner Ar- 
rest= Azungs= und Untersuchungs-Ko- 
sten zu vier zehenmonatlicher Fe- 
stungostrafe und nachheriger Einsper- 
rung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf 
die Dauer von sieben Monatenz; 
7. der bei dem Crimincl-Amte Stutt- 
gart in Untersuchung gekommene An- 
dreas Luz, Schreiner vou Reckarwei- 
hingen, O. A. Ludwigsburg, wegen er- 
sten qualificirten Diebstahls und eines 
kleinen Betrugs neben Bezahlung seiner 
Arrest= Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten zu viermonatlicher Zucht- 
hausstrafe; 
28. die bei dem O.N. Gerichte Leonberg 
in Untersuchung gekommene Agnes 
Dieder, von Dußlingen, O.A. Töbin= 
gen, wegen im rechtlichen Sinne dritten 
und ausgezeichneten Diebstahls, auch 
wegen wiederholten Vagirens und Lügen 
vor Gericht, neben dem Ersatz des Scha- 
dens und Bezahlung ihrer Arrest-
	        
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