Das Lehnrecht lehrt von 5—4 oder
4—5 Uhr, wöcherrlich viermml, nach Paeß,
Prof. H. Michgelis, und wird diese
Vorlesung i im klnftigen Sommer-Semester
nicht halten.
Gemeines und württembergisches
Kirchenrecht der'Protestanten und Ka-
tholiken trägt wöchentlich fünfmal von
4—5 Uhr nach Walters Lehrbuch rc. (Bonn
162) Prof. D. Scheurlen vor.
Deutsches und wöärttembergisches
Staaterecht, samr Staats - Cameral-
Recht, lehrt nach seiner Uebersicht., und
der im November von ihm erscheinenden
Sammlung der wichtigsten Grunbgesetze
des deutschen Vundes fünfmal von 10—11#
und Donnerstags von 8—9 Uhr Prof.
D. Michaelis.
Wörttembergische Staats -Verfas-
ung und Staats-Verwältung wird
Prof. D. Cloßius in einer zu verabreden-
den Stunde zweimal wöchentlich lehren.
Deutschen und württembergischen bür-
gerlichen Proceß lehrt nach Martin
fünfmal von 5—5 und Donnerstags von
10—1 Uhr Prof. D. Michaelis.
Die summarischen Proceßarten
wird Montag und Samstag von 5—6 Uhr
in Forrsetzung seiner Vorlesung über deut-
schen und württembergischen Proceß. nach
Martin Prof. D. Scheurlen vortragen.
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Deutschenund württembergischen Straf
proceß# trägt fünfmal wöchentlich von
5—4 Uhr nach Martin's Lehrbuch (1820)
Vicedirector v. Weber vor.
Die Anleitung zu richtiger Ausübung
der willkürlichen Gerichtobarkeit
wird, insbesondere über Pflegschafts-Ver-
waltung und Rechnungswesen, auch Ur-
kunden bei Verträgen, in 4—5 wöchent=
lichen noch zu bestimmenden Stunden
fortlesen, Pupillen-Rath Fei tter.
Die Praxis des bürgerlichen Rechts-
Verfahrens samt Anleitung zum Vortrag
aus Akten lehrt viermal wöchentlich von
8—9 Uhr Prof. D. Gmelin.
Derselbe wird zweimal wöchentlich in
der gleichen Stunde die Regeln der ausser-
Herichtlichen Rechts-Anwendung
bortragen.
Zu Repetitorien über Pandekten
und Proceß erbierer sich Privat-Docent
Lang.
Heilkunde.
Naturgeschichte und Chemie, s.
Naturwissenschaften.
Thierische Chemie insbesondere mit
Untersuchungen über die näheren Bestand=
theile des menschlichen Körpers traͤgt Prof.
D. Sigwart vor.
Pharmaceutische Chemie ist. der-
selbe vorzuträgen bereit.