Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Das  Evangelium  des  Lukas  exklärt
  derselbe  wöchentlich  viermal.

Dle  katholischen  Briefe  erlutert
derselbe  in  drei  wöchentlichen  Stundev.

Ueber  die  christliche  Kirchengeschichte
  liest  Privatdocent  Mhbler  wschemlich
  sieben  Stunden.

Einleitung  in  das  Studium  der
Pärer  der  drei  ersten  Jahrhunderte
  und  Erklárung  der  Stromata
des  Clemens  von  Alerandrien  trägt
derselbe  wöchentlich  zweimal  vor.

Den  ersten  Theil  der  Dogmatik
trägt  P.  v.  Drey  wöchentlich  in  sieben
Stunden  vor.

Die  christliche  Moral  lehrt  D.  Hirscher
  in  fünf  wöchentlichen  Stunden.

Die  Homiletik  und  Katechetik  in
Verbindung  mit  praktischen  Uebungen
traͤgt  derselbe  woͤchentlich  fuͤnfmal  vor.

Rechtswissenschaft.

Encyklopaͤdie  und  Methobdologie
wird  Prof.  D.  Clo  ßius  nach  Eisenhart
  fünfmal  wöchentlich,  in  der  Stunde
von  8—9  oder  20—11  vortragen.

Institutionen  lehrt,  mit  Benutzung
des  Lehrbuchs  von  Makeldey,  von  4—5  Uhr,
Donnerstags  von  11—13  Uhr,  Prof.  D.
Schrader.

Pandekten  wird  Prof.  D.  v.  Mals

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blank  ·  nach  seinem  Lehrbuch  von  9—16

und  11—1:  Uhr  anfangen,  Prof.  P.
Schrader  in  den  gleichen  Stunden  und

Donnerstags  von  9—-10  Uhr  nach  Gönther
sortsetzen;  Prof.  D.  Wächter  wurd  dieselben,

  mit  Ausnahme  des  Erbrechts,  nach

Thibaut  (6te  Ansgabe)  Montag  und
Samstag  von  9—io  und  ½—11  Uhe,

Dienstag,  Mitrtwoch  und  Freikag  in  den

gleichen  Stunden  und  von  5—6  und  Donnerstags

  von  11—13  Uhr  vortragen.

Römische  Rechtsgeschichte,  mit  moͤglichster
  Anschließung  an  Haubolds  laui
taliones  dogmelicaee  (Leipz.  181)  lehn,
von  4—5  wöchentlich  fünfmal,  Privatde
cent  Lang.

Hermeneutik  des  roͤmischen  Rechts
wird  Prof.  D.  Cloßius  fuͤnfmal  woͤchentlich
  von  8—9  oder  4—5  Uhr  lehren.

Ueber  streitige  Rechtsmaterien,  mi
Erkl4rung  der  schwierigeren  Gesehstelles,
wird  von  8—9  Uhr  fünfmal  wöchemlich
Vorträge  halten  Privatdocent  Lang.

Deutsches  Privarrecht,  mit  Einschlut
des  Privat-Cameral-Handels=  und  Wechselrechts
  wird  nach  Runde's  Lehrbuch  Prof.
D.  Gmelin  sünfmal  wöchentlich  von
10—11  Uhr  lehren.

Württembergisches  Privatrecht
lehrt  Prof.  D.  v.  Malblank  fünfmal
wöchentlich  von  2—3  Uhr.