Das Evangelium des Lukas exklärt
derselbe wöchentlich viermal.
Dle katholischen Briefe erlutert
derselbe in drei wöchentlichen Stundev.
Ueber die christliche Kirchengeschichte
liest Privatdocent Mhbler wschemlich
sieben Stunden.
Einleitung in das Studium der
Pärer der drei ersten Jahrhunderte
und Erklárung der Stromata
des Clemens von Alerandrien trägt
derselbe wöchentlich zweimal vor.
Den ersten Theil der Dogmatik
trägt P. v. Drey wöchentlich in sieben
Stunden vor.
Die christliche Moral lehrt D. Hirscher
in fünf wöchentlichen Stunden.
Die Homiletik und Katechetik in
Verbindung mit praktischen Uebungen
traͤgt derselbe woͤchentlich fuͤnfmal vor.
Rechtswissenschaft.
Encyklopaͤdie und Methobdologie
wird Prof. D. Clo ßius nach Eisenhart
fünfmal wöchentlich, in der Stunde
von 8—9 oder 20—11 vortragen.
Institutionen lehrt, mit Benutzung
des Lehrbuchs von Makeldey, von 4—5 Uhr,
Donnerstags von 11—13 Uhr, Prof. D.
Schrader.
Pandekten wird Prof. D. v. Mals
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blank · nach seinem Lehrbuch von 9—16
und 11—1: Uhr anfangen, Prof. P.
Schrader in den gleichen Stunden und
Donnerstags von 9—-10 Uhr nach Gönther
sortsetzen; Prof. D. Wächter wurd dieselben,
mit Ausnahme des Erbrechts, nach
Thibaut (6te Ansgabe) Montag und
Samstag von 9—io und ½—11 Uhe,
Dienstag, Mitrtwoch und Freikag in den
gleichen Stunden und von 5—6 und Donnerstags
von 11—13 Uhr vortragen.
Römische Rechtsgeschichte, mit moͤglichster
Anschließung an Haubolds laui
taliones dogmelicaee (Leipz. 181) lehn,
von 4—5 wöchentlich fünfmal, Privatde
cent Lang.
Hermeneutik des roͤmischen Rechts
wird Prof. D. Cloßius fuͤnfmal woͤchentlich
von 8—9 oder 4—5 Uhr lehren.
Ueber streitige Rechtsmaterien, mi
Erkl4rung der schwierigeren Gesehstelles,
wird von 8—9 Uhr fünfmal wöchemlich
Vorträge halten Privatdocent Lang.
Deutsches Privarrecht, mit Einschlut
des Privat-Cameral-Handels= und Wechselrechts
wird nach Runde's Lehrbuch Prof.
D. Gmelin sünfmal wöchentlich von
10—11 Uhr lehren.
Württembergisches Privatrecht
lehrt Prof. D. v. Malblank fünfmal
wöchentlich von 2—3 Uhr.