Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

burrenten gesällte (S. 383 des Reg. 
Blatts eingerückte) Erkenntniß, und 
eben so 
. in der Rekurssache des Franz Jeseph 
Haag, von Bavendorf, O.A. Tett- 
nang, das von dem Gerichtshofe zu 
Ulm, den 5. Juli d. J. wegen Betrugs 
und gefährlicher Drohungen gefällte 
(S. 6:7 des Reg. Blatts eingerückte) 
Erkenntniß, unter Verurtheilung der 
Rekurrenten in die Kosten zweiter In- 
stanz bestätigt. 
Den 3. August wurde: 
3. in der Rekurssache der Margarethe 
I 
Gebhard, von Engelh O.A 
Gerabronn, das von dem Gerichtshofe 
zu Eßlingen den 15. Juli 1625 wegen 
wiederholten Vagirene, wiederholter 
gewerbomäßiger Unzucht in der Resi- 
denzstadt und Unterschlagung gefällte 
(S. 6o: des Reg. Blatts eingerückte) 
Erkenntniß unter Verurtheilung der 
Rekurrentin in die Kosten zweirer Instanz 
bestärigt. 
Den 12. August wurde: 
4. in der Reburssache des Bandmnachers 
Johann Georg Rieger, von Hohen- 
staufen, O. A. Gôppingen, die gegen 
das von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm 
13 Nov. 13-: wegen Theilnahme an 
Wilrsetzlichkeit gegen gemeinderäthliche 
Kal. zr 
7n 1 
5. 
*Pv# 
Anordnungen, grundloser und gehässiger 
Denunciationen und anderer Vergehen 
wider ihn gefällte (S. 948 des Reg. 
Blatts von 1822 eingeruͤckte) Erkenm- 
niß erhobene Berufung wegen Mangels 
an einer gegruͤndeten Beschwerde unter 
Verurtheilung des Rekurrenten in den 
ibn betreffenden Theil der Kosten zweiter 
Instanz verworfen; 
in der Rekurssache des Johannes Arn- 
weiler, von Neusäß, O. A. Mergen? 
heim, das von dem Gerichtshofe zu Ell- 
wangen unterm 8. Juli 2323 wider ihr 
gefällte Erkenntniß abgeändert, Rekur- 
rent sofort wegen eines großen qualif, 
cirten und im rechtlichen Sinne drittcn 
Diebstahls, dessen er Läugnens ungeach- 
tet für überwiesen angenommen wurde, 
ferner wegen eines kleinen und ersien 
Diebstahls und unerlaubter Entfernurg 
aus Lalbach gegen sein an den Gerickts, 
stab geleistetes Angelöbniß, neben Ver- 
füllung in sein: Arrest= Azungs, urd 
Untersuchunges so wie in die in zweiter 
Instanz aufgegangenen Kosten, zu acht- 
monatlicher Festungs= Arbeitssirese 
verurtheilt. 
Den :z5. August wurde: 
in der Rekurssache des vormaligen Ser 
benten Christian Friedrich Weisser, rcn 
Stuttgart, die Berufung gegen d#s
	        
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