burrenten gesällte (S. 383 des Reg.
Blatts eingerückte) Erkenntniß, und
eben so
. in der Rekurssache des Franz Jeseph
Haag, von Bavendorf, O.A. Tett-
nang, das von dem Gerichtshofe zu
Ulm, den 5. Juli d. J. wegen Betrugs
und gefährlicher Drohungen gefällte
(S. 6:7 des Reg. Blatts eingerückte)
Erkenntniß, unter Verurtheilung der
Rekurrenten in die Kosten zweiter In-
stanz bestätigt.
Den 3. August wurde:
3. in der Rekurssache der Margarethe
I
Gebhard, von Engelh O.A
Gerabronn, das von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen den 15. Juli 1625 wegen
wiederholten Vagirene, wiederholter
gewerbomäßiger Unzucht in der Resi-
denzstadt und Unterschlagung gefällte
(S. 6o: des Reg. Blatts eingerückte)
Erkenntniß unter Verurtheilung der
Rekurrentin in die Kosten zweirer Instanz
bestärigt.
Den 12. August wurde:
4. in der Reburssache des Bandmnachers
Johann Georg Rieger, von Hohen-
staufen, O. A. Gôppingen, die gegen
das von dem Gerichtshofe zu Ulm unterm
13 Nov. 13-: wegen Theilnahme an
Wilrsetzlichkeit gegen gemeinderäthliche
Kal. zr
7n 1
5.
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Anordnungen, grundloser und gehässiger
Denunciationen und anderer Vergehen
wider ihn gefällte (S. 948 des Reg.
Blatts von 1822 eingeruͤckte) Erkenm-
niß erhobene Berufung wegen Mangels
an einer gegruͤndeten Beschwerde unter
Verurtheilung des Rekurrenten in den
ibn betreffenden Theil der Kosten zweiter
Instanz verworfen;
in der Rekurssache des Johannes Arn-
weiler, von Neusäß, O. A. Mergen?
heim, das von dem Gerichtshofe zu Ell-
wangen unterm 8. Juli 2323 wider ihr
gefällte Erkenntniß abgeändert, Rekur-
rent sofort wegen eines großen qualif,
cirten und im rechtlichen Sinne drittcn
Diebstahls, dessen er Läugnens ungeach-
tet für überwiesen angenommen wurde,
ferner wegen eines kleinen und ersien
Diebstahls und unerlaubter Entfernurg
aus Lalbach gegen sein an den Gerickts,
stab geleistetes Angelöbniß, neben Ver-
füllung in sein: Arrest= Azungs, urd
Untersuchunges so wie in die in zweiter
Instanz aufgegangenen Kosten, zu acht-
monatlicher Festungs= Arbeitssirese
verurtheilt.
Den :z5. August wurde:
in der Rekurssache des vormaligen Ser
benten Christian Friedrich Weisser, rcn
Stuttgart, die Berufung gegen d#s