Zuständigkeitstabelle.
Lsde.
Nr.
Gegenstand der Entscheidung
oder Beschlußfassung
Zuständige Behörde
Rechtsmittel
206.
206.
8 12. Beschlußfassung betr.
die Festsetzung der Entschädigung
in den Flällen
der §§ 10 u. 11.
§ 17. Beschlußfassung über
die Bestätigung von Vereinbarungen
zwischen den Beteiligten
über die Unterhaltung
von Gemeindegrenzwegen
usw., oder über Regelung
derartiger Verhältnisse,
wenn keine Vereinbarung zustande
kommt.
§34 Abs. 1, 2, 3. Beschlußfassung:
a) über die Verpflichtung des
Hebungsberechtigten zur
Abtretung einer Verkehrsanstalt;
b) über die Ermäßigung und
Ablösung der Abgaben
c) und die hierfür dem Hebungsberechtigten
zu gewährende
Entschädigung;
sowie über die übertragung
der Baulast und
des Hebungsrechts
auf den sonst gesetzlich Verpflichteten.
§ -34 Abs. 4. Entziehung
der Hebungsberechtigung durch
die Wegepolizeibehörde.
8 47. Beschlußfassung falls
Kreise, Gemeinden usw. sich
gegen die Übertragung
unbedeutenderer Wege
seitens des Provinzialverbands
oablehnend verhalten
oder eine Vereinbarung
über die in solchem
Falle zu leistende Entschädigung
nicht zustande kommt.
[Beschluß des Bezirksausschusses.
Beschluß
a. des Kreisaus
schusses,
b. bei Beteiligung
von Städten des Bezirksausschusses.
a—d. Beschluß des
Bezirksausschusses.
Klage beim Bezirksausschuß.
Beschluß des Bezirksausschusses.
Binnen drei Monaten
nach Zustellung der
ordentliche Rechtsweg.
Wie bei 200.
a, b, d. Beschwerde
innerhalb zwei Wochen
an den Provinzialrat.
c. Drei Monate nach
Zustellung ordentlicher
Rechtsweg.
Berufung ans O.
Beschwerde innerhalb
zwei Wochen beim
Provinzialrat.