Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

in Untersuchung gekommene Caͤeilie 
Staller, von Wellendingen, wegen 
wiederholter unerlaubter Entfernung 
aus ihrem Wohnort und wegen wie- 
derholten Vagirens zu einer sechsmo- 
natlichen Zwangs-Arbeitshausostrafe 
in Rottenburg, so wie zum Ersatz ihrer 
Haft= und sämtlicher Untersuchungs- 
Kosten. 
Den 19. December ist: 
3. der Schultheiß Röhm, von Feldren= 
nach, Oberamts Neuenbürg, wegen Mit- 
urheberschaft an Rebenrechnungen und 
einiger anderen, jedoch geringen Dienst- 
Vergehen, mit Verwerfung der im Ver- 
lauf der Untersuchung eingelegten Dienst- 
Resignation, von seinen öffentlichen 
Aemtern entlassen und zu der Geld- 
buße einer großen Frevel, deöglei- 
chen zu Bezahlung # der Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt worden. 
Den 2f0. December wurde: 
s. der Gemeinderath und Frucht-Vor- 
raths-Pfleger Jakob Eitel, von Eh- 
ningen, wegen unordentlicher Verwal- 
kung der Frucht-Vorraths-Pflege und 
dabei geseßzten Fruchtrests, sodann we- 
gen Pflegschafts-Kassenrests und ver- 
suchter Verdeckung eines Theils dessel- 
ben durch eine erdichtete Schuld-Ur- 
kunde, neben der Verbindlichkeit zum 
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Ersaß des gestifteten Schadens und sämt- 
licher Untersuchungs-Kosten, von den 
bisher bekleideten Aemtern entseßt, 
für unfäáhig zu Bebleidung irgend 
eines öffentlichen Amtes erklärt, un 
zu fünfwöchiger Festungsstrafe min 
angemessener Beschäftigung innerhalb 
der Festung verurtheilt. 
Den :5. December wurde: 
10. Barbara Funk, von Reusien, Ober= 
amte Herrenberg, wegen dreier, zwar 
kleinen, jedoch durch Einsteigen aus- 
gezeichneten Diebstähle, so wie wegen 
eines Markt-Diebsiahls, welche Verge- 
hen zugleich durch das Momemnt des er- 
sten Röckfalls erschwert sind, neben 
der Verbindlichkeit zum Schadens-Er- 
sah und zur Bezahlung ihrer Hast= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu eis 
ner fünfmonatlichen Zuchthausstrafe 
in Marbgrdningen verurtheilk. 
An demselben Tage wurde: 
11. der fuspendirte Gemeinde-Pfleger Jo- 
hauncs Vogt, von Nehren, wegen ei- 
nes theils durch Kassen-Eingriffe ent- 
standenen, theils durch Fahrläfiskeit 
und Unordnung bei der ihm anvertraut 
gewesenen Verwaltung des Gemeimde- 
Vermögeno verschuldeten Kassenrests im 
Betrag von 267 fl. 54. br. 3 hl., seines 
Amtes enrsetzt, zu Bebleldung eines
	        
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