in Untersuchung gekommene Caͤeilie
Staller, von Wellendingen, wegen
wiederholter unerlaubter Entfernung
aus ihrem Wohnort und wegen wie-
derholten Vagirens zu einer sechsmo-
natlichen Zwangs-Arbeitshausostrafe
in Rottenburg, so wie zum Ersatz ihrer
Haft= und sämtlicher Untersuchungs-
Kosten.
Den 19. December ist:
3. der Schultheiß Röhm, von Feldren=
nach, Oberamts Neuenbürg, wegen Mit-
urheberschaft an Rebenrechnungen und
einiger anderen, jedoch geringen Dienst-
Vergehen, mit Verwerfung der im Ver-
lauf der Untersuchung eingelegten Dienst-
Resignation, von seinen öffentlichen
Aemtern entlassen und zu der Geld-
buße einer großen Frevel, deöglei-
chen zu Bezahlung # der Untersuchungs-
Kosten verurtheilt worden.
Den 2f0. December wurde:
s. der Gemeinderath und Frucht-Vor-
raths-Pfleger Jakob Eitel, von Eh-
ningen, wegen unordentlicher Verwal-
kung der Frucht-Vorraths-Pflege und
dabei geseßzten Fruchtrests, sodann we-
gen Pflegschafts-Kassenrests und ver-
suchter Verdeckung eines Theils dessel-
ben durch eine erdichtete Schuld-Ur-
kunde, neben der Verbindlichkeit zum
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Ersaß des gestifteten Schadens und sämt-
licher Untersuchungs-Kosten, von den
bisher bekleideten Aemtern entseßt,
für unfäáhig zu Bebleidung irgend
eines öffentlichen Amtes erklärt, un
zu fünfwöchiger Festungsstrafe min
angemessener Beschäftigung innerhalb
der Festung verurtheilt.
Den :5. December wurde:
10. Barbara Funk, von Reusien, Ober=
amte Herrenberg, wegen dreier, zwar
kleinen, jedoch durch Einsteigen aus-
gezeichneten Diebstähle, so wie wegen
eines Markt-Diebsiahls, welche Verge-
hen zugleich durch das Momemnt des er-
sten Röckfalls erschwert sind, neben
der Verbindlichkeit zum Schadens-Er-
sah und zur Bezahlung ihrer Hast= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu eis
ner fünfmonatlichen Zuchthausstrafe
in Marbgrdningen verurtheilk.
An demselben Tage wurde:
11. der fuspendirte Gemeinde-Pfleger Jo-
hauncs Vogt, von Nehren, wegen ei-
nes theils durch Kassen-Eingriffe ent-
standenen, theils durch Fahrläfiskeit
und Unordnung bei der ihm anvertraut
gewesenen Verwaltung des Gemeimde-
Vermögeno verschuldeten Kassenrests im
Betrag von 267 fl. 54. br. 3 hl., seines
Amtes enrsetzt, zu Bebleldung eines