Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Nro. 68. 
Koͤniglich Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
Mittwoch, den 31. December 1823. 
  
  
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Dle b dem Monat November 1823 von den Gerichesbbfen des Königreichs ansgesprochenen Erkenntuisse. 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat Rovember sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen be- 
merkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheirs-Strafe erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun- 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribungt. 
1 Criminak-Senat. 
Den 4. November wurde: das von dem Gerichtshofe zu Ulm un- 
1. in der Rekurssache des Substituten term 11. Juni d. J. gefaͤllte (S. 572 
Christoph Conrad Adam, zu Biberach, des Reg. Blatts eingeruͤckte) Erkenntniß
	        
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