Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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abgeändert, Rekurreut sofort wegen der unterm 28. April d. J. wegen Ehebruchs 
in seiner Eigenschaft als Stadtschreiberei- und versuchter Kinds-Abtreibung ge- 
Assistent zu Biberach veruͤbten Unter- faͤllte (S. 396 des Reg. Blatts enthal- 
schlasung von Gantmasse-Geldern, ei- tene) Erkenntnig wegen Mangels an 
genmächtigerhobener berrächrlichen Vor- einer gegründeten Beschwerde verworfen, 
schässe aus mehreren Gantmassen und auch Rekurrent zu Bezahlung der in 
höchst übertriebener Verdienst-Anrech- zweiter Instanz erwachsenen Kosten ver- 
nungen, neben Entziehung der Substi= urtheilt. 
tuten- Befugnig und Unfählgkeits= Er- Den àu. Nevember wurden: 
klärung zu Bekleidung eines öffentlichen (7. in der Rekurssache der Anna Barbera 
Amtes, zu ein jäehriger Festungsstrafe Säámann, von Bergfelden, O. A. 
mit angemessener Beschäftigung inner- Sulz, die von dem Gerichtohrfe zu 
halb der Festung und zu Erstattung alles Tübingen unterm 5. Januar und 77. 
Schadens, so wle der Untersuchungs- Juli d. J. gegen die Angeschuldigte we- 
und der in zweiter Instanz erwachsenen gen fortgesezter Versuche der Vergiftung 
Kosten verurtheilt; ihres Ehemanns gefällten (S.-# und 
2. in der Rekurssache des Jakob Sauter, 61: des Reg. Blatts enthaltenen) Er- 
von Reusten, O. A. Herrenberg, der kenntnisse, unter Verfällung der Rekur- 
Rekurs gegen das von dem Gerichts- rentin in die Kesten zweiter Instanz, 
hofe zu Eßlingen wegen dritten Dieb- lediglich bestätigt. 
stahls und anderer Vergehen unterm Den 15. November wurde: 
2. Okt. d. J. wider ihn gefällte (S.893 6. in der Rekurssache der Gemeinde-Pfle- 
des Reg. Blatts eingerückte) Erkennt- ger EChristian Rösch und Johannes 
niß unter Verfällung des Rekurrenten Leuze, von Suppingen, O. A. Blau= 
in die Kosten zweiter Instanz, wegen beuren, der Rekurs gegen das von dem 
Mangels an einer gegründeten Be- Gerichtshofe zu Ulm unterm 30. Aug- 
schwerde verworfen. d. J. wider sie gefällte, einen jeden der- 
Den 8. November wurde: selben wegen Fälschung einer öffenrlichen 
5. in der Rekurssache des jur. stud. Joseph Urkunde, neben Enrsehung von feiner 
Steinhäusser, aus Gmünd, das Stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu 
von dem Gerichtshofe zu Tübingen Verwaltung eines öffentlichen Amtes,
	        
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