Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

wegen Faͤlschung und Verbal-Injurien 
gegen den Communrechnungs= Reolsor, 
so wie wegen eigenmächtiger gesetzwidri- 
ger Ausdehnung eines ihm aufgetrage- 
nen gulirungs-Geschäfts, ne- 
ben Bezahlung der sämtlichen Unterfu- 
chunskosten, von seiner Stelle als Amts- 
Substitut cassirt, zu Beklridung eines 
öffentlichen Amts für unfähig erklärt 
und zu einer Festungsstrafe von sechs 
Wochen mit angemessener Beschäfti- 
gJung verurtheilt. 
Den :k. December sind: 
23. auf den Grund einer vor dem Ober- 
amtegerichte Erailsheim verhandelten 
Untersuchung, 
a) der Krämer Lconhard Lindle, von 
Deufstetten, Oberamts Crailsheim, 
wegen ehebrecherischen Concubinats, zu 
viermonatlicher Festungsstrafe, — 
und 
b5) dessen Zuhalterin, Carharine Fischer 
von da, wegen gleichen Vergehens, zu 
viermonatlicher Zuchthaus-Srafe 
verurtheilt worden, — sodann 
#4. auf den Grund einer vor dem Ober- 
amtegerichte zu Gmünd verhandelten 
Untersuchung der gewesene Gemeinde- 
pfleger Joseph Ruding, wegen durch 
unordentliche Rechnungsführung deran- 
laßten Cassenrests, neben der Verbind- 
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lichkeit zum Ersatz des Restes, so weit 
solcher nicht schon geleistet worden, und 
neben Bezahlung der Untersuchungsko- 
sten, don seinen Aemtern als Gemein- 
depfleger und Gemeinderath entlassen, 
zur Versehung ciner verrechnenden Be- 
amtung als unfähig erklärt, und in 
Röücksicht auf seine schwächliche Leibes- 
Con#titution zu sechswöchiger Zuchr- 
hausstrafe verurtheilt. 
Am 16. December wurdbe: 
25. auf den Grund der von dem Ober- 
amtsgerichte Welzheim geführten Un- 
tersuchung, der gewesene Gemeindepfle- 
ger, Johann Georg Lettenmaier, von 
Walkersbach, Oberamts Welzheim, we- 
gen durch Cassen-Eingriffe gesehten Cas- 
senrests, neben Verfällung in die Un- 
tersuchungskosten, von seiner Stelle als 
Gemeindepfleger cassirt, zu Bekleidung 
eines öffentlichen Amtes für unfähig er- 
klärt, und zu viermonatlicher Zucht- 
hausstrafe verurtheilr; 
#6. der bei dem Oberamtsgerichte Mer- 
gentheim in Untersuchung gekommene 
Gemeindepfleger Georg Abendschein, 
von Neubronn, wegen grober Nach- 
láßigkeit im Amte neben Bezahlung ei- 
ner Geldstrafe von vierzehn Gul- 
den, von seiner Stelle entlassen; 
endlich
	        
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