Metadata : Geschichte der Hohenzollern.

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verreisen,  wenn  es  wider  Cuch  sein  sollte“.  Trotz  dieser  mit  kindlicher  Ergebung
vorgetragenen  Bitte  willigte  der  Vater  nicht  in  diesen  Wunsch  und  der  Sohn
gehorchte  ohne  Murren.

Wenn  Johann  so  als  Statthalter  seines  Vaters  auf  löbliche  Weise  bewies,
wie  gut  er  zu  gehorchen  verstand,  so  zeigte  er  als  selbstständiger  Regent,  daß
es  ihm  weder  an  Einsicht  noch  an  Kraft  mangelte,  zu  befehlen.  Unter  den
vorigen  Regierungen  waren  die  fränkischen  Dienstleute  den  Eingebornen  vorgezogen
  worden;  sie  bekleideten  die  ansehnlichsten  Stellen  und  waren,  wie  dies
wohl  ganz  natürlich  ist,  im  Lande  deshalb  sehr  verhaßt.  Kurfürst  Johann,  der
von  seinem  sechszehnten  Jahre  an  in  der  Mark  gelebt  und  tüchtige  Männer
unter  den  Märkern  kennen  gelernt  hatte,  vermied  gar  leicht  den  Fehler  seiner
Vorfahren  und  gewann  dadurch  eine  große  Zahl  teuer  und  ergebener  Diener.

Es  ist  schon  erzählt  worden,  in  welcher  traurigen  Lage  Johann  sich  zur
Zeit  seiner  Stauhalterschaft  durch  den  Mangel  an  den  nöthigen  Mitteln  zur
Bestreitung  des  Regierungsaufwandes  befunden  hatte;  deshalb  war  es  wohl
ganz  natürlich,  daß  er,  sobald  ihm  die  selbstständige  Regierung  des  Landes
zugefallen  war,  unverzüglich  auf  Mittel  dachte,  seine  Einkünfte  mit  den  Bedürfnissen
  der  Verwaltung  in  Einklang  zu  bringen.  Die  Kriegsunternehmungen  zur
Zeit  seines  Vaters  hatten  ohne  Zweifel  die  landesherrlichen  Einkünfte  wesentlich
vermindert,  denn  welche  anderen  Mittel  gab  es  damals  für  einen  Landesfürsten,
als  Versatz  und  Verpfändung  von  Gütern  und  Gefällen,  als  Eremptionen  und
Privilegien,  welche  sowohl  für  das  Land,  als  für  die  landesherrliche  Kasse  die
nachtheiligsten  Folgen  hervorriefen.  Wie  schwierig  es  war,  von  den  Ständen
selbst  direkte  Beiträge  an  Geld  zu  erhalten,  hatte  ihm  das  Beispiel  seines  Vaters
gezeigt,  daher  griff  er  zu  einer  andern  Maßregel,  nämlich  zu  einer  indirekten
Besteuerung.  Schon  Kurfürst  Albrecht  hatte,  wie  oben  erzählt  ist,  bei  dem
Antrage  an  die  Stände  wegen  Uebernahme  der  landesêherrlichen  Schulden  eine
Abgabe  auf  das  Bier  angeordnet,  allein  ziemlich  bedeutenden  Widerstand  von
Seiten  der  Städte  gefunden;  denn  diese  besorgten,  daß  ein  Aufschlag  auf  dieses
zur  damaligen  Zeit  hauptsächliche  Erzeugniß  der  Gewerbthätigkeit  unserer  Städte
die  bis  dahin  so  einträgliche  Nahrungöquelle  bedeutend  schmälern  würde.  Nichtsdestoweniger
  kam  Kurfürst  Johann  bald  nach  der  Regierungsübernahme  wieder
auf  eine  solche  Steuer  zurück,  als  die  Vertheidigung  des  Landes  einen  nachdrücklichen
  Beistand  von  Seiten  der  Stände  nothwendig  machte.

König  Mathias  nämlich,  dessen  Streit  mit  dem  Kaiser  immer  erbitterter
wurde,  rächte  sich  auch  an  den  Reichsfürsten,  welche  seinem  Gegner  Beistand
in  diesem  Kampfe  geleistet  hatten.  Aus  diesem  Grunde  drang  im  Jahre  1488
eine  Schaar  leichter  Reiter,  die  unter  dem  Namen  der  Schwarzen  überall
Furcht  und  Schrecken  verbreitet  hatten,  in  Sachsen  und  in  die  Mark  Brandenburg
  ein  und  verwüsteten  weit  und  breit  das  Land  mit  Feuer  und  Schwert.
Die  Kurfürsten  von  Brandenburg  und  Sachsen,  verbunden  mit  dem  König