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Hinterlegungsordnung. Vorbemerkung.
III. Erklärung, betreffend die Hinterlegung von Kostbarkeiten.
1. Name, Stand oder Gewerbe und
Wohnort des Hinterlegers und,
falls die Hinterlegung in dessen
Bertretung von einer anderen
Person bewirkt wird, Name,
Stand oder Gewerbe und Wohnort
dieser Person. s
Bezeichnung der Kostbarkeiten
nach Gattung, Stoff und Schäbungswert,
sowie nach den
etwaigen sonstigen Unterscheidungsmerkmalen
und besonderen
Eigenschaften. l
(Der Schäpungswert ist durch
einen öffentlich bestellten Sachverständigen
feststellen zu lassen,
dessen Gutachten beizufügen ist.
Andernfalls wird die Abschätzun
durch die Hinterlegungskasse *
Kosten des Hinterlegers veranlaßt
werden.)
|
0
Gesamtbetrag des Schätzungswerts
— —
Schäzungswert
3. a) Bestimmte Angabe der Veranlassung
zur Hinterlegung.
b) Sofern 1 Rechtsangelegenheit,
in welcher die Hinterceun
ersolgt, bei
Behbrde anhängig si— insbesondere
auch die Bezeichnung
der Sache und der
Behörde.
e) Bezeichnung der etwa als Anlagen
beigefügten Schriftstücke.
einer
4. a) Name, Stand oder Gewerbe
und Wohnort der Person, an
welche die Kostbarkeiten herausgegeben
werden sollen.
b) Bestimmun-*
über die spätere Heraus-,
den
ten 19
(Unterschrift.)