Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

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Folge  dieses  Beschlusses  in  dem  notariellen  Akte  vom  30.  Märzr  1855.  festgestellten
  und  verlautbarten  Statuten  dieser  Gesellschaft  auf  Grund  des  Gesetzes
vom  9.  November  1843.  über  die  Aktiengesellschaften  hierdurch  Meine  Genehmigung
  ertheilen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  mit  den  anbei  zurückerfolgenden  Statuten
durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß  zu  bringen.

Charlottenburg,  den  30.  April  1855.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  Simons.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Justizminisier.

Revidirte  Statuten

der

Preußischen  See-Assekuranz-Kompagnie

in  Stettin.

A.  Einrichtung  und  Zweck  der  Gesellschaft.

S.  1.

Die  auf  Grund  der  Allerhöchsten  Kabinetsorder  vom  5.  Januar  1821.  zZweck.
durch  die  Ministerien  der  Jusliz  und  des  Handels  unterm  12.  März  1825.
bestatigte,  mit  einem  Aktienkapital  von  450,000  Thaler  begründete  Preußische
See-Assekuranz-Kompagnie,  welche  in  Stettin  ihren  Sitz  hat  und  Wersicherungen
  gegen  Gefahr  zur  See  und  auf  Strömen  übernimmt,  wird  mit  den  Rechlen
  einer  Aktiengesellschaft  fernerweit  prolongirt,  und  zwar  unter  nachstehenden,
theils  schon  bisher  gültigen,  theils  neu  vereinbarten  Bestimmungen.

g.  2.

Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  auf  weitere  50  (funfzig)  Jahre,  vom  ODauer.
1.  Mai  1855.  ab,  bestimmt.  Soll  entweder  innerhalb  dieser  funfzig  Jahre
eine  Aufloͤsung,  oder  nach  Ablauf  der  sundig  Jahre  eine  Fortsetzung  der  Gesellschaft
  erfolgen,  so  ist  dazu  ein,  nach  Stimmenmehrheit  von  zwen  Dritteln
der  anwesenden  Aktionaire  zu  fassender  Beschluß  einer  unter  Be  anmmachung
C#.  4213.)  es