Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XXVI. Band. (26)

306  Reformbewegung  in  der  Literatur  des  Civilrechts.

einen  einleitenden  Aufsatz  voranzuschicken,  worin  das
Augenmerk  auf  die  Grundrichtungen  der  heutigen
  Wissenschaft  des  Civilrechts  im  Allgemeinen
gelenkt  und  über  die  bemerkenswerthesten  Reformvorschläge,
  welche  die  jüngste  Zeit  uns  gebracht
hat,  Bericht  erstattet  wird  1).  Indem  ich  den  Versuch
  einer  solchen  allgemeinen  Ueberschau  wage,  bin
ich  mir  der  Schwierigkeit  des  Unternehmens  lebhaft
bewußt:  es  wäre  vermessen,  auf  wenige  Blätter
den  „Geist“  und  die  mächtige  Bewegung  der  Gegenwart
  bannen  zu  wollen;  nur  andeuten,  Umrisse
geben,  zu  eigener  Lektüre  der  hervorragenden  Leistungen
  anregen  will  die  vorliegende  Betrachtung.
Dieselbe  wird  nicht  in  dem  handgreiflichen  Sinne
praktisch  sein,  daß  ihr  Inhalt  bei  Abfassung  einer
Klageschrift  oder  eines  Urtheiles  direkt  zu  verwenden
wäre;  sie  soll  aber  eine  allgemeine  Kenntniß  des
Bodens  fördern,  worauf  xraktische  Stoffe  gepflegt
werden,  und  dadurch  den  Grund  legen  für  die  nachfolgenden
  Spezialartikel.  Die  Literatur  der  einzelnen
  praktischen  Lehren  ist  erfüllt  und  getragen  von
der  allgemeinen  Richtung  der  Zeit.  Was  die  Erkenntniß
  der  letzteren  bereichert,  kommt  sofort  dem
Verständnisse  praktischer  Gegenstände  zu  statten.

1)  Unter  den  Schriften,  welche  eine  mehr  oder  weniger
umfassende  Uebersicht  über  die  reformatorischen  Bestrebungen
  der  neuesten  Zeit  gewähren,  find  auszuzeichnen:
  Bluntschli,  Die  neueren  Rechtsschulen
der  deutschen  Juristen.  1841.  —  Gerber,  Zur
Charakteristik  der  Deutschen  Rechtswissenschaft.  Eine
akad.  Rede.  1851.  —  Windscheid,  Recht  und
Rechtswissenschaft.  Eine  Rede.  1854.  —  Kungze,
in  der  Kritischen  Ueberschau  II.  2.  (1854).  —
Ihering  in  seinen  und  v.  Gerber's  Jahrbüchern
  I.  1.  (1856)  Nr.  I.  —  Kuntze,  Der
Wendepunkt  der  Rechtswissenschaft.  1856.  —  Bekker
  ¾l)  seinem  und  Muther's  Jahrbuch  I.  (1857)

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