306 Reformbewegung in der Literatur des Civilrechts.
einen einleitenden Aufsatz voranzuschicken, worin das
Augenmerk auf die Grundrichtungen der heutigen
Wissenschaft des Civilrechts im Allgemeinen
gelenkt und über die bemerkenswerthesten Reformvorschläge,
welche die jüngste Zeit uns gebracht
hat, Bericht erstattet wird 1). Indem ich den Versuch
einer solchen allgemeinen Ueberschau wage, bin
ich mir der Schwierigkeit des Unternehmens lebhaft
bewußt: es wäre vermessen, auf wenige Blätter
den „Geist“ und die mächtige Bewegung der Gegenwart
bannen zu wollen; nur andeuten, Umrisse
geben, zu eigener Lektüre der hervorragenden Leistungen
anregen will die vorliegende Betrachtung.
Dieselbe wird nicht in dem handgreiflichen Sinne
praktisch sein, daß ihr Inhalt bei Abfassung einer
Klageschrift oder eines Urtheiles direkt zu verwenden
wäre; sie soll aber eine allgemeine Kenntniß des
Bodens fördern, worauf xraktische Stoffe gepflegt
werden, und dadurch den Grund legen für die nachfolgenden
Spezialartikel. Die Literatur der einzelnen
praktischen Lehren ist erfüllt und getragen von
der allgemeinen Richtung der Zeit. Was die Erkenntniß
der letzteren bereichert, kommt sofort dem
Verständnisse praktischer Gegenstände zu statten.
1) Unter den Schriften, welche eine mehr oder weniger
umfassende Uebersicht über die reformatorischen Bestrebungen
der neuesten Zeit gewähren, find auszuzeichnen:
Bluntschli, Die neueren Rechtsschulen
der deutschen Juristen. 1841. — Gerber, Zur
Charakteristik der Deutschen Rechtswissenschaft. Eine
akad. Rede. 1851. — Windscheid, Recht und
Rechtswissenschaft. Eine Rede. 1854. — Kungze,
in der Kritischen Ueberschau II. 2. (1854). —
Ihering in seinen und v. Gerber's Jahrbüchern
I. 1. (1856) Nr. I. — Kuntze, Der
Wendepunkt der Rechtswissenschaft. 1856. — Bekker
¾l) seinem und Muther's Jahrbuch I. (1857)
r. 1.